Wie der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuß diesen neuen – zweiten – ablehnenden Beschluß vom 3.9.2013 und die zugrundeliegende zweite ablehnende Beschlußempfehlung ohne jede Begründung starrsinnig und unbelehrbar erneut auch wieder auf dieselben falschen Tatsachen gründen, wie den ersten Beschluß und die erste Beschlußempfehlung, obwohl sogar das Bundeskanzleramt selbst diese in seiner Sphäre liegenden Tatsachen zuvor auf meine Anfrage selbst ausdrücklich als falsch bezeichnet hat.
[Lesen Sie die Großansicht dieses Beschlusses vom 3.9.2013 und dieser Beschlußempfehlung hier.]
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