Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 15.6.2011
Einschreiben/Rückschein An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.: Meine Petition vom 3.5.2011
Bezug: Ihr Schreiben vom 23.5.2011
Sehr geehrte Damen und Herren!
In meiner Petitionssache – Gz.: Pet1-17-06-1115-023033 – betreffend das beharrliche Schweigen der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel auf meine in elf Schreiben - einschließlich zehn Erinnerungsschreiben – an sie gerichtete, ihre EU-Politik betreffende immer gleiche Frage
gehen Sie in Ihrem Schreiben vom 23.5.2011 bedauerlicherweise von einem grundlegenden Mißverständnis aus: Entgegen Ihrer Annahme will ich mich mit meiner Petition vom 3.5.2011 nicht etwa bei Ihnen darüber beschweren, daß in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden; geschweige denn will ich Sie etwa dazu veranlassen, sich in irgendeiner Form für derartige Volksabstimmungen einzusetzen. Vielmehr möchte ich erreichen, daß Sie die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, dazu veranlassen, mir endlich auf meine seit April 2006 in elf Schreiben immer wieder an sie gerichtete Frage zu antworten, warum in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen stattfinden. Ich meine das in meiner 46-seitigen Petition klar und unmißverständlich ausgeführt zu haben. Die Beantwortung dieser meiner Frage, warum in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen stattfinden, durch Frau Dr. Merkel oder durch die von ihr dazu Beauftragten und nicht etwa durch den Petitionsausschuß oder durch den Deutschen Bundestag selbst ist für mich aus den folgenden Gründen wichtig: ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieser meiner Erwiderung vom 15.6.2011 hier!]