(13.) Mein zwölftes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 27.5.2009


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 27.5.2009
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
10. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007, 18.2.2008, 31.5.2008, 10.8.2008 und 8.12.2008

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich bedaure sehr, daß Sie auch auf meine 9. Erinnerung vom 8.12.2008 nicht geantwortet haben. Als ein Mann aus dem Deutschen Volke, von dem – im Zusammenwirken mit den übrigen Angehörigen des Deutschen Volkes – gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht, sehe ich mich deshalb in höchster Befremdung gehalten, Sie nunmehr zum zehnten und letzten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Sie gerichteten zehn Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8., 15.10.2007, 18.2., 31.5., 10.8. und 8.12.2008 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten – u. a. auch Bulgariens und Rumäniens und jetzt auch der weiteren Balkan-Staaten – zu bitten.

Wenn ich hier und auch früher die einleitenden Worte meiner Erinnerungs-Schreiben jeweils wiederholt habe, so bitte ich Sie erneut, dieses Vorgehen nicht auf eine gedankenlose Stillosigkeit oder eine primitive Arbeitserleichterung meinerseits zurückzuführen, sondern darin den erneuten Hinweis auf den unveränderten Sinn und Zweck meiner auch mich allmählich nicht nur ermüdenden, ohne jede Antwort gebliebenen vergeblichen Eingaben zu finden.

Sollten Sie etwa gemeint haben, mich durch Ihre hochmütige, egozentrische Vogel-Strauß-Passivität von meinem Ziel einer Beantwortung meiner dringendsten Fragen durch eine ver-antwortliche Stellungnahme Ihrerseits abbringen zu können, so haben Sie mich als einen seiner Rechte bewußten deutschen Staatsbürger und darüberhinaus als einen mit den Gesetzen vertrauten und mit ihnen ein Berufsleben lang arbeitenden deutschen Richter in einem nahezu beleidigendem Maße in meiner Würde – die ich zu haben mir immer noch erlaube – so verletzt, daß ich mich von Ihnen inzwischen gewissermaßen zu einer lästigen Schmeißfliege herabgewürdigt fühlen muß. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 27.5.2009 hier!]




Frau Dr. Angela Merkel hat bis heute auf keines meiner zwölf an sie gerichteten Schreiben in irgendeiner Weise geantwortet. Dieser "Schriftwechsel" war also in der Tat "merkwürdig einseitig". Sollte sich Frau Dr. Merkel doch noch melden, so werde ich Ihnen das hier mitteilen.

Berlin, am 27.6.2009
Hans-Joachim Schmidt


Frau Dr. Merkel hat auch bis heute nicht in irgendeiner Form geantwortet. Beurteilen Sie selbst, ob diese eine ehrlich bemühte, ernsthafte Stimme aus dem Deutschen Volk wie ein Nichts behandelnde Politikerin am 27.9.2009 erneut zur deutschen Bundeskanzlerin gemacht werden sollte!

Berlin, am 19.9.2009
Hans-Joachim Schmidt

(12.) Mein elftes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 8.12.2008

Es folgt ein weiteres Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 8.12.2008
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
9. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007, 18.2.2008, 31.5.2008 und 10.8.2008

Anlage: 1

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich bedaure sehr, daß Sie auch auf meine 8. Erinnerung vom 10.8.2008 nicht geantwortet haben. Als ein Mann aus dem Deutschen Volke, von dem – im Zusammenwirken mit den übrigen Angehörigen des Deutschen Volkes – gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht, sehe ich mich deshalb in höchster Befremdung gehalten, Sie nunmehr zum neunten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Sie gerichteten neun Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8., 15.10.2007, 18.2., 31.5. und 10.8.2008 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten – u. a. auch Bulgariens und Rumäniens – zu bitten.

Wenn ich hier und auch früher die einleitenden Worte meiner Erinnerungsschreiben jeweils wiederholt habe, so bitte ich Sie, dieses Vorgehen nicht auf eine gedankenlose Stillosigkeit oder eine primitive Arbeitserleichterung meinerseits zurückzuführen, sondern darin den Hinweis auf den unveränderten Sinn und Zweck meiner auch mich allmählich ermüdenden bisherigen vergeblichen Eingaben zu finden.

Inzwischen hat die Politik der vom Deutschen Volke als Souverän bisher nicht legitimierten Europäischen Union weitere gegen die Menschenrechte verstoßende menschenunwürdige Folgen gehabt: Der auch von der EU betriebene militärische Überfall auf Serbien, die auch und vor allen Dingen auch von ihr mit Zuckerbrot und Peitsche betriebene Loslösung des Kosovo von Serbien und die Anerkennung des Kosovo als ein unabhängiger Staat haben offensichtlich auch den Krieg zwischen Georgien und Russland zur Folge gehabt. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 8.12.2008 hier!]

(11.) Mein zehntes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 10.8.2008

Es folgen zwei weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 10.8.2008
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
8. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007, 18.2.2008 und 31.5.2008

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich bedaure sehr, daß Sie auch auf meine 7. Erinnerung vom 31.5.2008 nicht geantwortet haben. Als ein Mann aus dem Deutschen Volke, von dem – im Zusammenwirken mit den übrigen Angehörigen des Deutschen Volkes – gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht, sehe ich mich deshalb in höchster Befremdung gehalten, Sie nunmehr zum achten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Sie gerichteten acht Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8., 15.10.2007, 18.2. und 31.5.2008 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten – u. a. auch Bulgariens und Rumäniens – zu bitten.

Inzwischen haben sich die Geschehnisse in dieser Angelegenheit so entwickelt, wie ich es Ihnen zum größten Teil vorausschauend als ein Menetekel an die Wand Ihres egozentrisch orientierten, abgeschirmten, unzugänglichen und durch Ihre DDR-Biografie einschließlich der obskuren Zeit Ihrer zwölfjährigen Tätigkeit an der Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin im Sinne eines negativen Umganges mit demokratischen Verhältnissen geprägten Herrschaftsbereichs geschrieben habe. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 10.8.2008 hier!]

(10.) Mein neuntes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 31.5.2008

Es folgen drei weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 31.5.2008
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
7. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007 und 18.2.2008

1 Anlage

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich bedaure sehr, daß Sie auch auf meine 6. Erinnerung vom 18.2.2008 nicht geantwortet haben. Als ein Mann aus dem Deutschen Volke, von dem – im Zusammenwirken mit den übrigen Angehörigen des Deutschen Volkes – gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht, sehe ich mich deshalb in höchster Befremdung gehalten, Sie nunmehr zum siebenten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Sie gerichteten sieben Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8., 15.10.2007 und 18.2.2008 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten zu bitten.

Inzwischen haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den sogenannten EU-Reformvertrag, der tatsächlich den Charakter einer EU-Verfassung hat, gebilligt. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 31.5.2008 hier!]

(9.) Mein achtes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 18.2.2008

Es folgen vier weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 18.2.2008
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
6. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007 und 15.10.2007

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Bedauerlicherweise haben Sie auch auf meine 5. Erinnerung vom 15.10.2007 nicht geantwortet. Ich sehe mich deshalb gehalten und ich erlaube mir somit, Sie nunmehr zum sechsten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 und in meinen an Sie gerichteten sechs Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8. und 15.10.2007 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten zu bitten. Meine bisherigen Hinweise ergänzend mache ich noch darauf aufmerksam, daß sich auch der deutsche Philosoph Jürgen Habermas in einem Gespräch mit Außenminister Steinmeier im Berliner Willy-Brandt-Haus im November 2007 entschieden für ein europäisches Referendum über den Fortgang und das Ziel der europäischen Integration und damit insbesondere auch über einen europäischen Verfassungsvertrag beziehungsweise Reformvertrag ausgesprochen hat. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 18.2.2008 hier!]

(8.) Mein siebentes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 15.10.2007

Es folgen fünf weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 15.10.2007
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
5. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten und vierten Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007 und 8.8.2007

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Leider haben Sie auch auf meine 4. Erinnerung vom 8.8.2007 nicht geantwortet. Ich sehe mich deshalb gehalten und ich erlaube mir somit, Sie nun mehr zum fünften Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.02.2006 und in meinen an Sie gerichteten fünf Schreiben vom 26.04., 1.9., 1.12.2006, 12.2. und 8.8.2007 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten zu bitten. Als Welt-Handlungsreisende in Menschenrechtsangelegenheiten sollten Sie mir dabei auch willig und aufrichtig die Frage beantworten können, sollen und wollen, ob die Nichtbeteiligung des Deutschen Volkes in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten im Wege der Volksabstimmung über die Anordnungen des Art. 20 GG hinweg auch den Menschenrechten genügt. Geradezu wie ein Witz mutet es an, wenn in dem von Ihnen betriebenen EU-Verfassungsvertrag zwar Volksbegehren vorgesehen sind, in denen mit einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragt werden kann, wenn der EU-Verfassungsvertrag selbst jedoch einer Volksabstimmung nicht unterliegen soll. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 15.10.2007 hier!]

(7.) Mein sechstes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 8.8.2007

Es folgen sechs weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 8.8.2007
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
4. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten und dritten Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006 und 12.2.2007

- 1 Anlage -

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

In der obigen Angelegenheit bitte ich Sie sehr um Entschuldigung, daß ich mich erst heute wieder bei Ihnen melde. Die Gründe dafür liegen zum einen in einer längeren Urlaubsreise meinerseits, auf der ich den Verhältnissen in Deutschland wenigstens für eine kürzere Zeit zu entgehen suchte, und zum anderen in Ihrer bienenfleißigen und gewiss anstrengenden Tätigkeit aus Anlass Ihrer EU-Ratspräsidentsschaft, bei der ich Sie in meiner rücksichtsvollen Art nicht auch noch zusätzlich durch mein unmaßgebliches staatsbürgerliches Querulieren belasten wollte. Ich erlaube mir somit, Sie erst heute zum vierten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Volksabstimmungsproblem zu bitten und so auch mein Schreiben vom 26.4.2006 zu beantworten. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir weiterhin, Ihnen die Fotokopie eines in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 27.3.2007 veröffentlichten Essays des Professors für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen Karl Albrecht Schachtschneider mit der Überschrift „Ein Staat ohne Legitimation“ mit der Bitte um Kenntnisnahme und geistige Verarbeitung zu übersenden. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 8.8.2007 hier!]

(6.) Mein fünftes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 12.2.2007

Es folgen sieben weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 12.2.2007
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
3. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; mein an Sie gerichtetes zweites Erinnerungs-Schreiben vom 1.12.2006

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich erlaube mir, Sie hiermit zum dritten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Volksabstimmungs-Problem zu bitten und so auch mein Schreiben vom 26.4.2006 zu beantworten. Ich bitte Sie, nicht damit zu rechnen, daß ich es nach vielen vergeblichen Erinnerungs-Schreiben schließlich aufgeben werde, diese so wichtige Angelegenheit weiter zu verfolgen. Vielmehr werde ich Ihnen – konsequent, wie ich es immer war und wie ich es auch weiterhin sein werde – weiterhin mit Erinnerungen auf den voraussichtlich immer schneller ablaufenden Wecker fallen und mich schließlich nach einer weiteren Zahl ausgiebiger vergeblicher Erinnerungen gemäß Art. 17, 45 c GG an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wenden. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 12.2.2007 hier!]

(5.) Mein viertes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 1.12.2006

Es folgen acht weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 1.12.2006
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
2. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beige-fügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich erlaube mir, Sie hiermit zum zweiten Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Volksabstimmungs-Problem zu bitten und so mein Schreiben vom 26.4.2006 zu be-antworten. Sollten Sie als oberste regierende Repräsentantin des Deutschen Volkes meinen, daß es – aus welchen Gründen auch immer – in Ihrem freien Belieben liege, den von Sorgen um das Wohl seines Vaterlandes tief bewegten fragenden Deutschen Bürger einer Antwort zu würdigen oder nicht, so kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie nach dem langen Marsch aus dem Unrechtssystem der Herren Ulbricht und Honecker immer noch nicht in dem vom Grundgesetz entworfenen und gemeinten und vom Deutschen Volk als dem Souverän beherrschten demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland angekommen sind. Ich bitte Sie, nicht der Illusion zu erliegen, daß Sie es bei mir mit einem weltfremden, unverschämten Querulanten zu tun haben. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 1.12.2006 hier!]

(4.) Mein drittes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 1.9.2006

Es folgen neun weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 1.9.2006
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
1. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin



Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten kritischen Stellungnahme von 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006

- 2 Anlagen -

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Mit meinem Ihnen per Einschreiben/Rückschein – siehe die anliegende Fotokopie des Rückscheins, Anlage 1 - übersandten Schreiben vom 9.3.2006 habe ich Ihnen eine Abschrift meiner 78seitigen kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Bitte übersandt, mir den Empfang dieser meiner Sendung ggf. zu bestätigen. Leider habe ich eine entsprechende Bestätigung bis heute nicht erhalten. Mit meinem Ihnen per Einschreiben/Rückschein – siehe die anliegende Fotokopie des Rückscheins, Anlage 2 – übersandten weiteren Schreiben vom 26.4.2006 habe ich Sie wenigstens um Ihre Stellungnahme zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 angesprochenen Problem der fehlenden deutschen Volksabstim-mungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten gebeten. Ich habe dabei zum Ausdruck gebracht, daß dieses Problem das Prinzip der rechtsstaatlichen Demokratie in seinen Grundfesten berührt, weil dem deutschen Volk als dem deutschen Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – mit jedem EU-Integrationsschritt ein weiterer wesentlicher Teil seiner Souveränität entzogen wird und diese Entziehungen deshalb nicht ohne seine Zustimmung erfolgen können und dürfen, und ich habe darauf hingewiesen, daß es jetzt insbesondere Ihre Aufgabe ist, auf diesem Gebiet endlich für Recht und Ordnung zu sorgen, da Sie nunmehr mit der Übernahme der Kanzlerschaft in der Bundesrepublik Deutschland die Richtlinien der Politik bestimmen und dafür die Verantwortung tragen – Art. 65 Abs. 1 Satz 1 GG – und zudem Anfang 2007 auch die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 1.9.2006 hier!]

(3.) Mein zweites Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 26.4.2006

Es folgen zehn weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.


Berlin, am 26.4.2006

Einschreiben/Rückschein
An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
- persönlich -
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten kritischen Stellungnahme von 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts

- 1 Anlage -

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Mit meinem Ihnen per Einschreiben/Rückschein – siehe die anliegende Fotokopie des Rückscheins – übersandten Schreiben vom 9.3.2006 habe ich Ihnen eine Abschrift meiner 78seitigen kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der Bitte übersandt, mir den Empfang dieser meiner Sendung ggf. zu bestätigen. Leider habe ich eine entsprechende Bestätigung bis heute nicht erhalten. Da Deutschland im Jahr 2007 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird und da Sie nunmehr in Deutschland die Richtlinien der Politik bestimmen, erlaube ich mir, Sie jetzt wenigstens um Ihre Stellungnahme zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner kritischen Stellungnahme angesprochenen Problem zu bitten, das das Prinzip der rechtsstaatlichen Demokratie in seinen Grundfesten berührt. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 26.4.2006 hier!]

(2.) Mein erstes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 9.3.2006

Diesem Schreiben ist als Anlage mein Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin vom 28.2.2006 (s. g. "Kritische Stellungnahme", siehe zu 1.) beigefügt.
Es folgen elf weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.


Berlin, am 9.3.2006

Einschreiben/Rückschein
An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
- persönlich -
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02

- 1 Anlage -

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Ich erlaube mir, Ihnen in der Anlage eine Abschrift meines Schriftsatzes vom 28.2.2006 zu übersenden, den ich in meinem Verwaltungsgerichtsverfahren VG 7 A 61.04 bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht habe. Ich habe dort wegen der Kürzungen meines mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 Klage erhoben und mich dann bedauerlicherweise zur Klagerücknahme gezwungen gesehen, weil das Bundesverfassungsgericht derartige Ruhegehaltskürzungen in seinem Urteil vom 27.9.2005 – 2 BvR 1387/02 – als verfassungsgemäß betrachtet hat. Es ist mir ein tiefes Bedürfnis, auch Sie als Bundeskanzlerin, die in Deutschland die Richtlinien der Politik bestimmt, wissen zu lassen, was ich als ein deutscher Richter im Ruhestand über dieses Urteil denke, das u. a. auch ohne eine Prüfung, ja, sogar ohne eine bloße Erwähnung die von deut-schen Regierungen seit Jahrzehnten geübte verantwortungslose Praxis hinnimmt, dem deutschen Normalbürger in unsozialer Weise schamlos in die bereits nahezu leeren Taschen zu greifen, um egoistischen Individualinteressen jeglicher Ethik und Moral barer Großunternehmen freien Lauf zu lassen und im übrigen deutsches Geld ohne Rücksicht auf die zunehmende Not des deutschen Volkes mit vollen Händen an alle Welt zum Fenster hinauszuwerfen und zu diesem Zweck auch noch zu Lasten des deutschen Volkes hemmungslos ungeheure Schulden zu machen. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 9.3.2006 hier!]

(1.) Mein 78seitiges Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin vom 28.2.2006

Es beinhaltet auch meine „Kritische Stellungnahme“ zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – 2 BvR 1387/02 – vom 27.9.2005, von der für Nichtjuristen insbesondere der Teil II, S. 11-78, interessant und verständlich ist (spätere Anlage zu meinem ersten Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel vom 9.3.2006).
Es folgen zwölf Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
geb. am 15.8.1931

Berlin, am 28.2.2006

An
das Verwaltungsgericht Berlin
VG 7 A 61.04
Kirchstraße 7
10557 Berlin

In der Verwaltungsstreitsache
Hans-Joachim Schmidt ./. Land Berlin
- VG 7 A 61.04 -
habe ich meine Klagen mit Schriftsatz vom 28.11.2005 mit den folgenden Worten zurückgenommen:
„... nehme ich meine sämtlichen, dieses Verfahren ausmachenden drei folgenden Klagen zurück:

1. ...
2. ...
3. ...

Die Rücknahme erfolgt ausschließlich wegen des auch diese entsprechenden Kürzungen der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als verfassungsgemäß betrachtenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005 zum Aktenzeichen 2 BvR 1387/02. Meine diese Entscheidung entschieden ablehnende kritische Stellungnahme werde ich alsbald nachreichen.“

Die somit angekündigte Stellungnahme – nach dem Stand vom 28.2.2006 - ist die folgende; dabei soll der vorangehend wiedergegebene Wortlaut der Klagerücknahme dem möglicherweise interessierten Leser als Sachverhaltsdarstellung dienen:


K r i t i s c h e   S t e l l u n g n a h m e   z u m   U r t e i l   d e s   B u n d e s v e r f a s s u n g s g e r i c h t s   v o m   2 7 . 9 . 2 0 0 5 ,   2   B v R   1 3 8 7 / 0 2

Zu der meinem Gerechtigkeitssinn und meiner inneren Überzeugung als Richter zutiefst widersprechenden Klagerücknahme sehe ich mich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005 in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren 2 BvR 1387/02 gezwungen, in dem das Bundesverfassungsgericht die hier in Frage stehenden Kürzungen der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sogar der bereits im Ruhestand befindlichen Beamten durch das Versorgungsänderungsgesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) als verfassungsgemäß angesehen hat. Angesichts meiner langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse als deutscher Richter erlaube ich mir, diese Entscheidung als ein eigenartig indifferentes, seichtes, unpräzises, widerspruchsvolles und von Berührungsängsten geprägtes Urteil zu qualifizieren, das einen weiteren Schritt auf dem Wege Deutschlands in ein verfassungswidriges, undemokratisches und unsoziales – siehe Art. 20 Abs. 1 GG – Staatswesen des chaotischen Unrechts bedeutet. Ich bin jederzeit bereit, diese meine bittere Erkenntnis – und zwar nach Möglichkeit in Anwesenheit eines aufzeichnenden publizistischen Mediums – vor jedermann näher darzulegen und mit jedermann nachhaltig zu erörtern. Die Hoffnung allerdings, daß sich mir hier irgendein maßgebend Verantwortlicher zur Verfügung stellen wird, habe ich nach dem von mir Erlebten nicht. Vielmehr bin ich mit entsprechenden mündlichen und schriftlichen Warnungen fast immer auf taube Ohren und verbarrikardierte, ängstliche Gemüter gestoßen. In dieser meiner Stellungnahme habe ich nicht die Absicht, mein Urteil über die fragliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – wie es einem guten Juristen grundsätzlich wohlanstehen würde – in aller Ausführlichkeit näher zu begründen. Meine durchaus berechtigte, mich jedoch vor einem Abgleiten in die Selbstzerfleischung und in ein Michael-Kohlhaas-Agitieren bewahrende Haltung setzt mir hier vernünftige Grenzen, wobei mir der Volksmund mit einem klugen und weisen Wort, das ich hier aus naheliegenden Gründen für mich behalte, bestätigend zur Seite steht. Auf einige oberflächlich skizzierte Grundzüge der gegen das fragliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechenden Erwägungen vermag ich hier jedoch trotz allem nicht zu verzichten:

I. ...

II. Mögen die Betreiber und Befürworter der Herabsetzung der Ruhegehaltssätze jedenfalls der bereits im Ruhestand befindlichen Bediensteten noch so seltsame Begründungs-Eiertänze aufführen und mögen sie ihrem Tun auch noch so sehr verbergende Mäntelchen angeblicher Rechtfertigung umhängen, so liegt doch der eigentliche Grund für ihr mieses Vorgehen ganz einfach und prosaisch in dem bereits eingetretenen oder zumindest nahe bevorstehenden finanziellen Staatsbankrott der Bundesrepublik Deutschland, den die deutschen Regierungen und die ihnen nicht Einhalt gebietenden gesetzgebenden Körperschaften im Wege einer jahrzehntelangen Treulosigkeit und Veruntreuung staatlicher Gelder gegenüber dem deutschen Volk schuldhaft herbeigeführt haben – siehe den Rechtsgedanken des § 266 StGB. Sich auf diesen von ihm selbst verursachten und verschuldeten Notstand zu berufen und deshalb den jedenfalls bereits im Ruhestand befindlichen Beamten und Richtern den Ruhegehaltssatz zu kürzen, ist dem deutschen Staat nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als ein „venire contra factum proprium“ verwehrt; wobei auch nicht unbeachtet bleiben darf, daß die früher unter Zugrundelegung eines nahezu vollen 13. Monatsgehalts berechnete Weihnachtszuwendung für Versorgungsempfänger seit Dezember 2003 auf 320 Euro gekürzt worden ist. Daß der Staatsbankrott zumindest nahe ist, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Wer es den Spatzen nicht glaubt, der mag sich anhand der Medien schmerzlich informieren. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 28.2.2006 hier!]