(36.) Mein Schreiben vom 5.11.2013 an die Bundeskanzlerin z. Hden. des Bundeskanzleramts, mit dem ich auf das Schreiben des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013 antworte

Wie ich mich mit den lächerlich unbedarften, neben der Sache liegenden und für mich eine intellektuelle Zumutung bedeutenden Ausführungen des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013, die eine Antwort auf mein Schreiben vom 23.7.2013 sind, im einzelnen entsprechend auseinandersetze. Und wie ich der Bundeskanzlerin zur Vermeidung einer Klage meinerseits eine Frist bis zum 5.12.2013 setze, binnen der sie mir eine alsbaldige spätere Beantwortung meiner ihr seit siebeneinhalb Jahren vergeblich gestellten folgenden Frage zusagen möge: Warum gibt es in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen in Deutschland?

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 5.11.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 5.11.2013
Einschreiben/Rückschein
An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
z. Hden. des Bundeskanzleramts
Az.: 012-K-601 021/13/0019
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin



Betr.:
Meine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gemäß Art. 17, 45 c GG vom 3.5.2011, Az.: Pet 3-17-04-2002-025289 und neuerdings Pet 3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine an Frau Dr. Merkel persönlich gerichteten Schreiben vom 26.3., 5.5., 23.5., 21.6. und 23.7.2013; die an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5. und 20.6.2013 (Referat 131, Robert Vietz), Az.: 13 IFG 02814-IN2013/NA21 und NA30; nunmehr insbesondere das Schreiben des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013 (Armin Heppner), Az.: 012-K-601 021/13/0019


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Heppner!

Da ich von Natur aus und von der psychischen und geistigen Entwicklung her grundsätzlich ein aufgeschlossener und höflicher Mensch bin, der unter anderem auch um die Erhaltung der kulturellen Gepflogenheiten in unserem Lande bemüht ist, würde ich mich für Ihr Antwort-Schreiben vom 2.9.2013 auf mein an Frau Dr. Merkel gerichtetes Schreiben vom 23.7.2013 eigentlich gerne bedanken. Jedoch liegt dieses Ihr Schreiben derart neben der Sache und in seinem unbedarften Niveau derart außerhalb des Rahmens einer angemessenen Stellungnahme des höchsten deutschen Regierungsamtes, daß ich es ganz einfach nur noch als nahezu beleidigend zu empfinden vermag, soweit Sie mich nicht etwa nur „verscheißern“ wollen. Dem sprachlich anspruchsvollen und der Kultur immer noch zugewandten Leser dieser Zeilen, dem das letztere kritisierende Wort verständlicherweise zuwider sein sollte, biete ich zur Auswahl auch das Wort „veräppeln“ an. Die Ansicht, daß auf den groben Klotz des hier behandelten gesamten Vorgangs auch meinerseits ein grober Keil gehört, lasse ich mir jedoch nicht nehmen. Die Art und Weise Ihres Schreibens führt mir jedenfalls eindeutig vor Augen, wie sehr der immer schneller zunehmende Kulturverfall in Deutschland auch vor dem Wirken höchster deutscher Regierungsorgane nicht Halt macht. Eine Erörterung der Gründe hierfür, die sich mir natürlich aufdrängt, ist jedoch nicht die Aufgabe dieser meiner Stellungnahme. Eine Diskussion dieses Themas überlasse ich vorläufig den wenigen deutschen Köpfen, die sich in dieser Hinsicht noch Gedanken machen. Einen Vorwurf jedoch, sehr geehrter Herr Heppner vom Bundeskanzleramt – Ihre Amtsstellung haben Sie mir bedauerlicherweise nicht verraten –, kann ich Ihnen hier jedoch nicht ersparen: Die Gedankengänge und der Stil Ihres besagten Antwortschreibens vom 2.9.2013 erwecken jedenfalls bei mir den Eindruck, daß sie nicht an einen inzwischen weise gewordenen 82 Jahre alten Richter am Landgericht im Ruhestand gerichtet sind, der die Bundeskanzlerin siebeneinhalb Jahre lang in vielen Schreiben unter eingehenden Begründungen und Darlegungen vergeblich um Stellungnahme zur Frage fehlender deutscher Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten gebeten hat und dabei inzwischen eine Fülle untermauernder Feststellungen und Anregungen in einem umfassenden Komplex weitergehender innen- und außenpolitischer Probleme und Fragen unterbreitet hat. Ihre besagten Gedankengänge und Ihr besagter Stil machen jedenfalls auf mich vielmehr den Eindruck, als wenn sie an jemand gerichtet sind, der für einen „die mächtigste Frau dieser Welt“ mit wirren, querulatorischen Anliegen belästigenden und in seiner geistigen Verfassung auf der Stufe eines in Rechtsangelegenheiten ungebildeten, unwissenden und auch im übrigen auf der untersten Stufe stehenden Staatsbürgers – somit also gewissermaßen für einen Doofen – gehalten wird. Allerdings mögen die in Deutschland Herrschenden im Interesse der Leichtgängigkeit und der Durchsetzbarkeit ihrer „politisch korrekten“ cliquenherrschaftlichen Bestrebungen – siehe zum Beispiel den Fraktionszwang und die diktatorische Festlegung der Wahlkampfthemen ohne Rücksicht auf den Willen des Volkes – auf ein derartiges Niveau ihrer Staatsbürger Wert legen. Bei dieser Gelegenheit vermag ich mir und Ihnen übrigens zur Festlegung der Wahlkampfthemen angesichts der am 22.9.2013 stattgefundenen Bundestagswahlen die folgende Feststellung nicht zu ersparen: Zum Beispiel spricht die krampfhafte Ausgrenzung des dem Deutschen Volk auf den Nägeln brennenden Problems der weiteren Überfremdung Deutschlands durch Zuwanderung, wie zum Beispiel der Zuwanderung ganzer Zigeunerdörfer – Entschuldigung: Roma- und Sinti-Dörfer – und neuerdings syrischer Kontingentflüchtlinge, denen sogar der Nachzug ihrer Familien gestattet werden soll – wobei mit jeweils bis zu 50 Personen gerechnet werden muß –, aus den Wahlkampfthemen eine bezeichnende, beredte Sprache. Dabei wird der immer lauter werdende Protest des Volkes hiergegen weitgehend als „Hetze“ gewertet und so in die Nähe einer strafbaren Volksverhetzung – § 130 StGB – gerückt und der protestierende Staatsbürger durch seine Angst vor einer entsprechenden strafrechtlichen Verfolgung mundtot gemacht. Zurück zu dem Kreis jener Staatsbürger, in den ich mich durch Ihr unbedarftes Antwortschreiben vom 2.9.2013 gedrängt fühle: Die Erkenntnis, daß ich zu diesem Personenkreis nicht gehöre, hätte Ihnen die Kenntnis meiner siebeneinhalbjährigen Strampeleien um die Beantwortung meiner Frage, warum es in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen gibt, und die in diesem Ihrem Amt erforderliche politische Klugheit eingeben müssen, soweit Sie letztere trotz allem möglicherweise doch noch aufzubieten vermögen. Falls Sie das noch nicht gemerkt haben sollten: Will Politik etwas erreichen, so sollte sie den Adressaten in einer seiner Persönlichkeit entsprechenden angemessenen Art und Weise ansprechen. Vermag oder will sie das nicht, so darf sie sich über Fehlschläge und harte Reaktionen schon in diesem Stadium des Regierens nicht wundern. Wundern Sie sich also bitte nicht darüber, daß mich Ihr Schreiben vom 2.9.2013 in seiner unbedarften Art und Weise empört und verletzt und mich fragen läßt, warum ich mich für diesen Staat viele Jahre lang beruflich in heißem Bemühen unter vielen inneren Kämpfen für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt habe. Mag die verständnisheischende Gefühlsträchtigkeit dieser Offenbarung meiner tiefen inneren Anrührung Sie hier möglicherweise auch einigermaßen belustigt und wenig überzeugt die Achseln zucken lassen, so sollten Sie doch klugerweise damit rechnen, daß Ihnen das Achselzucken recht bald vergehen und ein Bedauern dann peinlich und lächerlich sein könnte. [...]

Ich fühle mich außerordentlich geehrt und gebauchpinselt, daß die Frau Bundeskanzlerin mich jetzt für wert hält, mir den Eingang meines Schreibens vom 23.7.2013 bestätigen zu lassen, obwohl sie eine entsprechende Bestätigung meiner früheren an sie gerichteten zwölf Schreiben trotz meiner Bitten um Bestätigung offensichtlich nicht für nötig gehalten hat. Dabei betraf von diesen zwölf Schreiben nur das erste Schreiben vom 9.3.2006 im Zusammenhang mit der Kürzung meines Ruhegehalts durch das Versorgungsänderungsgesetz vom 20.12.2001 und mit entsprechenden Sparbemühungen des Bundes allgemein innen- und außenpolitische Themen, hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Geldvergeudung, einschließlich allerdings auch schon der Frage nach dem Grund für das Fehlen deutscher Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten, zumal dort schon damals in besonderem Maße deutsche Gelder zum Fenster hinausgeworfen wurden. In diesem Schreiben bat ich die Bundeskanzlerin ganz allgemein darum, hinsichtlich der vielen angesprochenen Probleme für eine dringend gebotene Abhilfe zu sorgen. Meine weiteren elf Schreiben dagegen hatten in der Hauptsache die letztere Frage zum Gegenstand, allein um deren Beantwortung ich die Bundeskanzlerin in diesen Schreiben ausdrücklich bat. Diese elf Schreiben trugen die folgenden Daten: 26.4., 1.9. und 1.12.2006; 12.2., 8.8. und 15.10.2007; 18.2., 31.5., 10.8. und 8.12.2008; 27.5.2009. Die darin enthaltene Frage nach den fehlenden Volksabstimmungen habe ich dabei in Ausübung des mir gemäß Art. 17 GG zustehenden Petitions-Grundrechts gestellt, wonach jedermann das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen – hier also an die Bundeskanzlerin – und an die Volksvertretung zu wenden. [...]

Abgesehen von diesen besonderen Fällen sieht das Grundgesetz in seiner und seiner Verfassungsväter Weisheit, von der sich deutsche Regierungen und deutsche Politiker immer weiter entfernen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksentscheide ausdrücklich, wenn auch in einer allgemeinen Umschreibung, aber auch schon in Art. 20 Abs. 2 GG vor, wenn es dort heißt:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Entgegen Ihrem Vortrag, den ich angesichts dieser klaren und eindeutigen Festlegung des Grundgesetzes in seinem Wortlaut und in seinem Sinn nur noch als ein bloßes Nachplappern der haltlosen Ansicht einseitig orientierter Lobbyisten zu deuten vermag, ist für die auf dem Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung fußende Einführung von Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten deshalb also nicht eine Grundgesetzänderung gemäß Art. 79 Abs. 1 und 2 GG erforderlich, für die dann in der Tat die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit jeweils der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates nötig wäre. Vielmehr kann die Einführung von Volksabstimmungen in derartigen Bundesangelegenheiten auf der dazu autorisierenden Grundlage des Art. 20 Abs. 2 GG durch ein einfaches Bundesgesetz erfolgen. Damit also fehlt der von Ihnen und von den Deutschland immer mehr seiner Souveränität entkleidenden EU-Fanatikern ins Feld geführten faulen Ausrede einer erforderlichen Grundgesetzänderung ganz offensichtlich jegliche Legitimation. Wenn Sie meinen, daß sich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung so gut wie alle westlichen Demokratien ausdrücklich zur sogenannten mittelbaren, repräsentativen Demokratie bekenne, so berücksichtigen Sie dabei also nicht, daß das Grundgesetz in seiner weisen Voraussicht in Art. 20 Abs. 2 GG auch die unmittelbare Demokratie als ein besonders demokratisches Element vorsieht. Und Sie beachten auch nicht, daß die unmittelbare Demokratie in der in einem besonderen Maße demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz eine besondere Rolle spielt, wenn dort laufend in vielen Angelegenheiten Volksabstimmungen stattfinden, wie zum Beispiel kürzlich erst in der Frage der – abgelehnten – Abschaffung der Wehrpflicht. Mit dem in Art. 20 Abs. 2 GG enthaltenen unmittelbaren und nicht-repräsentativen Element der Volksabstimmungen hat der Gesetzgeber des Grundgesetzes den bei der mittelbaren Demokratie bestehenden Bedenken Rechnung getragen, daß die vom Volke gewählten und eingesetzten Vertreter sich nicht unbedingt an den Willen des Volkes halten und halten müssen. Ihr Hinweis auf Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, daß die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, spricht entgegen Ihrer offensichtlichen Ansicht nicht für, sondern eher gegen eine mittelbare Demokratiegestaltung, weil den Abgeordneten hierdurch noch mehr die Möglichkeit eingeräumt wird, sich nicht an den Volkswillen, sondern mehr oder sogar ausschließlich an den eigenen Willen und an ihr eigenes Gewissen zu halten. Eben diese den gewählten Abgeordneten erteilte Ermächtigung läßt viele Staatsbürger jedenfalls in Deutschland daran zweifeln, ob es für sie einen Sinn hat, wichtige Fragen gewählten Abgeordneten anzuvertrauen, da diese vielfach ihren eigenen Weg und nicht den Weg des Volkes gehen und so den Wählerwillen verfälschen. Diese Überlegungen sind ein wesentlicher Grund dafür, daß es jedenfalls in Deutschland bei Wahlen so viele Nichtwähler gibt. [...]

Bei allem gilt es, sich immer wieder nachdrücklich vor Augen zu halten, daß die immer weiter gehende Entziehung und Übertragung von Souveränitäts-Bestandteilen auf die Europäische Union für den betroffenen deutschen Staatsbürger letzten Endes die Entziehung der ihm verfassungsrechtlich zugesicherten Souveränität und damit einen unzulässigen Verstoß gegen den Sinn und Zweck des Art. 20 Abs. 2 GG jedenfalls dann bedeutet, wenn er dem nicht selbst unmittelbar zustimmt.

In diesem Zusammenhang kann ich es mir nicht versagen, auf die neuerdings veröffentlichten Gedankengänge des Historikers Dominik Geppert über die Gestaltung der EU aufmerksam zu machen, denen Sie, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, doch auch angesichts der Wahlen zum Europäischen Parlament vom 22. bis zum 25.5.2014 wenigstens einige Aufmerksamkeit widmen sollten. [...]

Abschließend heißt es in Ihrem Schreiben vom 2.9.2013 dann, sehr geehrter Herr Heppner, folgendermaßen:

„Sie können sich jedoch jederzeit über die Haltung der von der Bundeskanzlerin geführten Bundesregierung zu allen aktuellen politischen Themen auf den Internet-Seiten der einzelnen Bundesministerien oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung informieren. Ich empfehle Ihnen als Startseite: http://www.bundeskanzlerin.de
oder: http://www.bundesregierung.de“.


Auch dieses Witzchen hätten Sie sich sparen können. Schon wieder agieren und agitieren Sie auf einem Nebenschauplatz. Ich wünsche hier nicht irgendwelche Informationen über die Politik der Bundesregierung, sondern gemäß meinem Grundrecht aus Art. 17 GG eine Antwort auf meine Frau Dr. Merkel seit siebeneinhalb Jahren immer wieder vergeblich gestellte Frage, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen gibt. Darüber aber ist auf den von Ihnen empfohlenen Internet-Seiten der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung und der einzelnen Bundesministerien nichts zu finden. Sie, sehr geehrter Herr Heppner, kommen mir hier vor wie ein in Berlin vor der geschäftlichen Pleite stehender Verkäufer, der einem Kunden, der sich für seine bevorstehende Hochzeit in Berlin einen Smoking kaufen will, mangels Lieferbarkeit ersatzweise eine Restposten-Seppelhose anbietet.

Nach allem sehe ich mich gehalten, Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, und Ihrem Bundeskanzleramt – wie zuletzt wieder auf Seite 8 meines an Sie gerichteten Schreibens vom 23.7.2013 – gemäß Art. 17 GG die mich immer noch und immer mehr bewegende besagte Frage zu stellen, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen gibt, und Sie zu ersuchen, bei der Beantwortung Art. 20 Abs. 2 GG mit seinem von mir oben dargelegten Inhalt zu berücksichtigen. Bitte, teilen Sie mir bis zum 5. Dezember 2013 mit, ob Sie die Absicht haben, mir diese Frage doch noch zu beantworten, wobei eine entsprechende Antwort dann angesichts ihrer Schwierigkeit noch eine weitere angemessene Zeit in Anspruch nehmen mag. Sollten Sie mir bis zum 5. Dezember 2013 nicht Ihre Absicht einer Beantwortung mitgeteilt haben, so werde ich eine Ihnen bereits gleichfalls auf Seite 8 meines Schreibens vom 23.7.2013 angekündigte Klage auf Ihre Beantwortung meiner Frage bei dem Verwaltungsgericht Berlin vorbereiten. Die von mir gemäß Art. 17 GG angestrebte entsprechende Regelung durch den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, durch die eine derartige Klage vernünftigerweise vermieden worden wäre, ist bedauerlicherweise nicht möglich, weil der Deutsche Bundestag das Petitionsverfahren Pet 3-17-04-2002-025289a durch Beschluß vom 3.9.2013 auf die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses hin – BT-Drucksache 17/14683 – ohne irgendeine weitere Maßnahme abgeschlossen hat. [...]


[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 5.11.2013 hier!]

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