(23.) Mein Schreiben vom 26.3.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie ich Frau Dr. Merkel auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) schuldlos irrtümlicherweise darum ersuche, vom Petitionsausschuß dem Bundeskanzleramt zu Unrecht als abgegeben unterstellte, tatsächlich aber – wie sich später herausstellte - vom Bundeskanzleramt nicht abgegebene offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen durch Beweisunterlagen als richtig zu belegen. Sollte der verwirrte, mutige Leser den Sinn dieser in der Tat wirr klingenden Themenumschreibung verständlicherweise nicht erfassen können, so mag er sich dafür bei dem Petitionsausschuß bedanken, der diese Angelegenheit entsprechend wirr und falsch bearbeitet hat.




[Klicken Sie hier für die Großansicht dieses Schreibens vom 26.03.2013.]


Wie der Petitionsausschuss und Frau Dr. Merkel auf meine beiden Schreiben vom 26.3.2013 reagiert haben, werde ich Ihnen sobald wie möglich mitteilen.

Berlin, am 17. April 2013
Hans-Joachim Schmidt

(22.) Mein Protestschreiben an den Petitionsausschuss vom 26.3.2013

Wie ich mich gegen den aus rechtsstaatlichen Gründen empörenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012, durch den mein Petitionsbegehren abgewiesen worden ist, und gegen die zugrundeliegende Empfehlung des Petitionsausschusses wehre.


[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Protestschreibens vom 26.3.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 26.3.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betr.:
Meine Petition vom 03.05.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289

Bezug:
1. Die mein Petitionsanliegen ablehnende Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Bundestags-Drucksache 17/11863, deren Datum mir nicht mitgeteilt worden ist
2. Der entsprechende mein Petitionsanliegen abweisende Beschluß des Deutschen Bundestages vom13.12.2012, durch den das Petitionsverfahren abgeschlossen worden ist




Sehr geehrte Damen und Herren!

Die oben in Bezug genommenen beiden Akte des Deutschen Bundestages einschließlich seines Petitionsausschusses sind in einer derart offensichtlichen Weise fehlerhaft und falsch, daß ich sie nicht unwidersprochen hinnehmen kann.

Bedauerlicherweise und empörenderweise haben der Petitionsausschuß und ihm folgend offensichtlich auch der Deutsche Bundestag die mein Petitionsanliegen abweisende Petitionsentscheidung wesentlich auch auf offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen des Bundeskanzleramts mit der ihm vorstehenden und verantwortlichen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegründet, ohne mir zuvor im Wege des rechtsstaatlich gebotenen rechtlichen Gehörs die Möglichkeit zu geben, die meinem vorangegangenen Vorbringen klar widersprechenden falschen Tatsachenbehauptungen der verantwortlichen Bearbeiter als eindeutig falsch zu widerlegen. Im Übrigen zeigt die unklare und verdrehte Sachverhaltsdarstellung des Petitionsausschusses in seiner Beschlußempfehlung, daß der Petitionsausschuß und ihm folgend der gesamte Deutsche Bundestag offensichtlich nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollen, was ich mit dieser Petition überhaupt gewollt habe und will. Wer – wie hier – einen unklaren oder gar falschen Sachverhalt zugrundelegt – unbewußt oder bewußt –, kann zu keinem vernünftigen und gerechten Ergebnis kommen. Da die Unwahrheiten des Bundeskanzleramts und die Sachverhaltsverdrehungen des Petitionsausschusses ein mich belastendes völlig falsches Bild der maßgebenden Geschehnisse ergeben, erlaube ich mir hier, im Interesse meines auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bestehenden Petitionsbegehrens eine Richtigstellung in für meine Begriffe kurzen, einfachen und allgemein verständlichen Grundzügen („jetzt fängt der wieder an“): ...

... So ergab und ergibt sich für mich das Bild, daß jedenfalls in Deutschland eine Revolution von oben stattfindet, die auf die Bildung eines EU-Staatenbundes und schließlich eines EU-Bundesstaates ohne und zum Teil sogar gegen den Willen des Deutschen Volkes unter Übergehung seiner ihm gemäß Art. 20 Abs. 2 GG als Souverän Deutschlands zustehenden Souveränitätsrechte gerichtet ist. Angesichts der bedauerlichen Tatsache, daß in Deutschland bisher nicht einmal in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten Volksabstimmungen stattgefunden haben und daß solche auch nicht vorgesehen sind, bedeutet das für Deutschland, daß die an einem derartigen Vereinigten Europa arbeitenden führenden Politiker nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage unzulässigerweise ein deutsches Staatsgebilde schaffen wollen, wie es der Gesetzgeber und der Sinn und Zweck des Grundgesetzes gerade nicht gewollt haben und nicht wollen. Inzwischen hat Bundesfinanzminister Schäuble in dieser Hinsicht für die Zukunft allerdings offensichtlich Bedenken bekommen, als er im Juni 2012 meinte, daß die weitere Vereinigung Europas bald Gegenstand einer Volksabstimmung sein werde; wobei Frau Dr. Merkel diesem Gedanken grundsätzlich zugestimmt hat, jedoch den EU-Vereinigungsstand, der eine deutsche Volksabstimmung nötig machen könnte, noch nicht gekommen sah. Bisher hat in Deutschland in EU-Angelegenheiten – wie auch in sonstigen Bundesangelegenheiten – und insbesondere in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten immer noch nicht auch nur eine einzige Volksabstimmung stattgefunden, während es im größten Teil der übrigen EU-Staaten Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten gab, siehe hierzu meine Ausführungen auf den Seiten 38 unten und 39 oben meiner Petition vom 3.5.2011. ...

... Auch dieses Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland über grundsätzliche EU-Angelegenheiten, insbesondere über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten, habe ich bereits in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 auf den Seiten 37 unten bis 40 oben – wie gesagt – kurz angesprochen. Dabei habe ich auch ausgeführt, daß es entgegen der Ansicht fast aller führenden deutschen Politiker für die Einführung von EU-Volksabstimmungen einer Änderung des Grundgesetzes mit einer dafür erforderlichen 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und einer 2/3-Mehrheit der Stimmen des Bundesrates – Art. 79 Abs. 1 und 2 GG – nicht bedarf, weil das Grundgesetz auch derartige Volkabstimmungen bereits in Art. 20 Abs. 2 GG vorsieht, wenn es dort heißt:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

In der deutschen Politik wurde nämlich – aus welchen Gründen auch immer – weitaus überwiegend die simple Ansicht vertreten, daß es für die Einführung von Volksabstimmungen in Bundesangelegenheiten, also auch in EU-Angelegenheiten, einer Änderung des Grundgesetzes bedürfe, daß die dafür erforderliche 2/3-Mehrheit des Art. 79 Abs. 1 und 2 GG aber nicht zu erlangen sei und daß Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten somit nicht veranstaltet werden könnten. ...

... Nach allem war das Ergebnis meiner krampfhaften Strampeleien um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in meinen an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel, den Bundespräsidenten Köhler und den Vorsitzenden des Deutschen Bundestages Thierse gerichteten 19 Schreiben ein großes, gähnendes Nichts ohne irgendeine Äußerung in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form, insbesondere auch ohne irgendeine Empfangsbestätigung. Als gründlichem, konsequentem Menschen, als den ich mich hier in diesem Schreiben bereits gerühmt habe, und als verantwortungsbewußtem Staatsbürger, der sich seiner Rechte als Souverän und der Grenzen demokratisch-rechtsstaatlicher Staatsherrschaft bewußt ist, blieb und bleibt mir somit nichts anderes übrig, als mich jedenfalls wenigstens über Frau Dr. Merkel als Bundeskanzlerin, an die ich die meisten Schreiben – nämlich zwölf – gerichtet habe, gemäß Art. 17, 45 c) GG bei dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages mit dieser meiner Petition vom 3.5.2011 zu beschweren und darum zu ersuchen, Frau Dr. Merkel zur Stellungnahme zu veranlassen, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden; genau formuliert, warum dem Deutschen Volk nicht die Möglichkeit gegeben wird bzw. gegeben worden ist, über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung bzw. des EU-Reformvertrages und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten – unter anderem auch Bulgariens und Rumäniens und weiterer Balkan-Staaten – durch Volksabstimmungen zu entscheiden. ...

... Wenn es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses dann heißt, daß meine Schreiben vom Bundeskanzleramt anfangs zwar noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet worden seien und daß ich in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, so sind diese Angaben ganz einfach und eindeutig unwahr und falsch. Offensichtlich beruhen sie auf entsprechenden Ausführungen des Bundeskanzleramts, worauf die Angabe in der Beschlußempfehlung hindeutet, daß der Petitionsausschuß zu meiner Eingabe eine Stellungnahme des Bundeskanzleramts eingeholt habe und daß „das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme folgendermaßen aussehe“. Die somit offensichtlich eingeholte Stellungnahme des Bundeskanzleramts ist hiernach in dieser Hinsicht gleichfalls und vor allen Dingen als ein grundlegender Umstand, auf den der Petitionsausschuß seine Beschlußempfehlung nicht unwesentlich gestützt hat und gemäß dem Vorschlag der verantwortlichen Bearbeiter des Bundeskanzleramts nach allem Anschein wohl auch stützen sollte, in einer ganz besonders eindrucksvollen Weise unwahr, falsch und empörend! ...

... Natürlich habe ich angesichts des tiefen Schweigens auch der Frau Dr. Merkel und des Bundeskanzleramts von diesen auch keinen Hinweis bekommen, daß meine Bewertungen nicht geteilt werden. Gerade und insbesondere der Umstand, daß ich auf alle meine 19 Schreiben und damit insbesondere auch auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreiben trotz meiner entsprechenden Bitten nicht einmal eine einzige Empfangsbestätigung erhalten habe, hat mich in einer ganz besonderen Weise tief getroffen und in meiner Eigenschaft als deutscher Bürger und Souverän, als ehemaliger DDR-Flüchtling und als ein deutscher Richter, der sich sein Berufsleben lang als Vertreter dieses Staates von ganzem Herzen um staatliche Gerechtigkeit bemüht hat, in einem ganz besonderen Maße so sehr gekränkt und beleidigt, daß ich – zusammen mit meinen weiteren Lebenserfahrungen – angesichts der von mir noch persönlich erlebten Regierungen der Herren Hitler, Ulbricht und Honecker wieder an diese Herrschaftszeiten erinnert wurde und werde und an dem vom Grundgesetz und seinen Verfassern erstrebten Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland nur noch zu zweifeln und letzen Endes zu verzweifeln vermag – nach dem sich mir hier aufdrängenden Motto: Hitler, Ulbricht und Honecker lassen grüßen! Falls die verantwortlichen Bearbeiter des Bundeskanzleramts ihre falschen Angaben bewußt gemacht haben sollten, so hätten sie sich klar und eindeutig einer Lüge schuldig gemacht, und zwar einer Prozeßlüge im Interesse einer Irreführung des Deutschen Bundestages zu des Bundeskanzleramts und der Bundeskanzlerin Gunsten, um den Deutschen Bundestag auch auf diese Weise zu einer Zurückweisung meines Petitionsbegehrens zu veranlassen. Und da das Bundeskanzleramt und seine Bearbeiter von der Bundeskanzlerin Dr. Merkel geleitet und beaufsichtigt werden, hätte Frau Dr. Merkel dann für eine derartig irreführende Lüge die Verantwortung zu tragen, so daß dann letzten Endes auch sie sich diesen schlimmen Vorwurf an die etwaigen Bearbeiter des Bundeskanzleramts vorhalten lassen und zu Herzen nehmen müsste, soweit sie nicht überhaupt schon entsprechende Anweisungen gegeben haben sollte. Eines steht jedenfalls fest: Wer hier verantwortlich für die unwahre Angabe gegenüber dem Petitionsausschuss gesorgt hat, daß mir Eingangsbestätigungen übersandt worden seien und daß ich in diesen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, hat gelogen, wenn er gewusst hat, daß diese Angabe nicht stimmt. Dabei ist es allein schon unwahr, daß mir überhaupt Eingangsbestätigungen übersandt worden seien und daß ich überhaupt darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden – gleichgültig, ob der Bewertungshinweis in Eingangsbestätigungen enthalten gewesen sein soll oder etwa außerhalb dieser Eingangsbestätigungen erfolgt sein soll oder könnte. Daß die verantwortlichen Bearbeiter mit ihrer unwahren Behauptung der Erteilung von Eingangsbestätigungen und von Hinweisen darauf, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, etwa einem Irrtum erlegen sein könnten, kann kaum angenommen werden. Denn aus den dortigen Akten müßte bei ordnungsmäßiger Bearbeitung zu entnehmen sein, daß entsprechende Bestätigungen (Fertigungs-Verfügungen, Fertigungs-Vermerke und Absendungs-Vermerke) und entsprechende Hinweise jedenfalls nicht an mich hinausgegangen sind, gleichgültig, ob sie überhaupt verfügt worden waren. Das Bundeskanzleramt hat in dieser Hinsicht auch nichts vorgetragen. Auch für einen Verlust im Postwege ist hier nichts ersichtlich. Somit müssen sich das Bundeskanzleramt und die ihm vorstehende und es beaufsichtigende Frau Dr. Merkel die Unwahrheit dieses Vortrages vorhalten lassen, wobei alle Umstände noch dazu für eine bewußte Unwahrheit und damit für eine Lüge jedenfalls der hier unmittelbar tätig gewordenen Bearbeiter sprechen. ...

... Nach diesem Petitions-Grundrecht des Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Allein schon die Würde des Menschen gebietet auch eine entsprechende Beantwortung, da der Staatsbürger außer der ihm zustehenden Wahl seiner Vertreter in Gestalt der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Parlaments der Europäischen Union nur wenige Möglichkeiten hat, sich gegenüber den Staatsorganen bemerkbar zu machen, seine Meinung zu äußern und diese möglicherweise auch durchzusetzen. So hat er zur Zeit bedauerlicherweise eben auch immer noch nicht das Recht, sich auch in Bundesangelegenheiten und insbesondere in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten im Wege der Volksabstimmung zu äußern, wie es Art. 20 Abs. 2 GG mit den Worten „und Abstimmungen“ grundsätzlich gestattet. Jedenfalls aber sieht das Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und damit auch meine an die Bundeskanzlerin gerichtete Anfrage, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden, auch ausdrücklich vor. ...

... Erst als Frau Dr. Merkel auf meine Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 und auf meine vier Erinnerungen vom 1.9. und 1.12.2006 sowie vom 12.2. und 8.8.2007 in keiner Weise reagiert hatte und entgegen meinen ausdrücklichen Bitten in den Schreiben vom 9.3. und 26.4.2006 und in der ersten Erinnerung vom 1.9.2006 nicht einmal den Empfang bestätigt hatte, bin ich angesichts meiner folgerichtig und verständlicherweise immer mehr zunehmenden Frustration in meinen 5. und 6. Erinnerungen vom 15.10.2007 und 18.2.2008 und dann insbesondere in meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 auf die Vergangenheit der Frau Dr. Merkel in der DDR, unter anderem als FDJ-Funktionärin für Agitation und Propaganda und als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für physikalische Chemie an der Ost-Berliner Akademie der Wissenschaften als Kaderschmiede der DDR in der Zeit von 1978 bis 1990 eingegangen; siehe hierzu und zu weiterem: Angela Merkel: Mein Weg. Angela Merkel im Gespräch mit Hugo Müller-Vogg, Verlag Hoffmann und Campe, 2. Auflage 2004, u. a. Seiten 35 – 85. Ich fragte mich nämlich, ob ihr seltsam schweigendes Verhalten auf ihre Sozialisierung in der DDR zurückzuführen war, in der ein entsprechendes Verhalten der ehemaligen DDR-Organe gegenüber ihren DDR-Bürgern und auch gegenüber mir als ehemaligem DDR-Bürger durchaus nicht unüblich war. Ich hatte und ich habe nicht die Absicht, mich in dieser Angelegenheit wieder nach DDR-Maßstäben behandeln zu lassen, denen ich durch meine DDR-Flucht im Juni 1961 kurz vor dem Mauerbau am 13.8.1961 glücklicherweise entronnen war. In diesem Zusammenhang habe ich mir dann auch die folgenden Hinweise erlaubt: In meiner 5. Erinnerung vom 15.10.2007 habe ich auf den Seiten 2 und 3 auf die sich mir aufdrängende Frage hingewiesen, ob Frau Dr. Merkel vielleicht auch Mitglied in der den DDR-Unrechtsstaat tragenden und repräsentierenden SED gewesen sei, vor der ich habe fliehen müssen, und daß sich dieses Thema mir insbesondere deshalb stelle, weil mich Frau Dr. Merkels seltsame Taktik, auf meine vielen Schreiben nicht mit einem einzigen Wort zu antworten, sich vielmehr taub, stumm und tot zu stellen, lebhaft an das mir als früherem DDR-Bürger vielfach entgegengebrachte eisige Schweigen verschiedener DDR-Funktionäre erinnere. Und in meiner 6. Erinnerung vom 18.2.2008 habe ich auf Seite 4 unter anderem geschrieben, daß mich der Umstand sehr nachdenklich stimme, daß Frau Dr. Merkel es nicht für nötig halte, mir auf meine vielen an sie gerichteten Schreiben auch nur ein einziges Wort irgendeiner Antwort zu kommen zu lassen, und daß sie sich damit in dieser meiner Angelegenheit genauso benehme, wie ich es als ehemaliger DDR-Bürger in der DDR seitens der dortigen Behörden erlebt habe. In meiner 10. Erinnerung vom 27.5.2009 habe ich dann auf den Seiten 6 und 7 unter anderem noch folgendes ausgeführt:

„Wenn Sie und andere sich – wider mein Erwarten – etwa darum bemühen sollten, diese meine erbitterte Einstellung und Haltung insbesondere Ihnen gegenüber zu verstehen, so sollten Sie begreifen, daß ich nicht aus Jux und Tollerei als ein in Ost-Berlin wohnender DDR-Bürger an der Freien Universität in West-Berlin Jura studiert habe; daß ich nicht aus Jux und Tollerei im Juni 1961 unter Trennung von meinen Eltern und von meinem Kind in Ost-Berlin – weil sie nicht mitkommen wollten – nach West-Berlin geflüchtet bin; daß ich dort nicht aus Jux und Tollerei Richter geworden bin; und daß ich Ihnen dann schließlich nach meiner Pensionierung nicht aus Jux und Tollerei mit meinem Schreiben vom 9.3.2006 meine 78-seitige Kritische Stellungnahme vom 28.2.2006 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.9.2005 über die Zulässigkeit der Kürzung des staatlichen Altersruhegehaltes zur Kenntnisnahme übersandt habe und Sie nicht aus Jux und Tollerei mit meinem Schreiben vom 26.4.2006 und meinen nunmehr zehn weiteren Erinnerungsschreiben wenigstens um Stellungnahme zu der von mir u. a. aufgeworfenen Frage der fehlenden deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten – Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme – gebeten habe. Sollte Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern die Länge dieses meines Satzes und auch anderer Sätze auf die Nerven fallen, so sollten Sie begreifen, daß diese Länge der Geduld, Langmut und Intensität meiner Bemühungen um Ihre Beachtung entspricht. Die Triebfeder bei all diesen meinen Schritten war die Hoffnung, nach dem Erleben des Unrechtsstaates der DDR in der Bundesrepublik Deutschland das Recht, die Demokratie und den Rechtsstaat zu finden und dieses ideale Gebilde als Bürger und Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – und schließlich auch als Richter verantwortlich mit bilden und formen zu können. Stattdessen mußte und muß ich hier erleben, daß die Politik das Deutsche Volk in zunehmendem Maße als ein entmündigtes Stimmvieh behandelt, dessen wirklichem Wohlergehen im Wesentlichen mit sträflicher Gleichgültigkeit und darüber hinaus sogar in nicht seltenen Fällen mit massiver drohender Feindseligkeit begegnet wird. In diesem Zusammenhang meine ich in Ihrer hochmütigen und egozentrischen Art – sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin – unter anderem genau auch jene Undurchsichtigkeit und Undurchschaubarkeit, Passivität und Verständnislosigkeit wiederzufinden, die einer der wesentlichen Gründe für mein Verlassen der DDR waren; wobei Sie mir angesichts Ihres Aufwachsens und Wirkens in der DDR in Ihren fehlenden Reaktionen auf meine vielen bisherigen Schreiben folgerichtig geradezu als eine Verkörperung des Wesens und der Traditionen der DDR erscheinen und erscheinen müssen. Dabei mögen Sie und andere beachten und berücksichtigen, daß es sich bei meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 nicht etwa um ein allgemeines geistloses Blabla eines reichlich Unkundigen, sondern insbesondere in ihrem Teil II, Seiten 11 bis 78, um eine tiefgreifende – wenn auch kurzgefaßte – kritische Auseinandersetzung mit der globalisierenden einseitig kapitalistisch orientierten Weltwirtschaftspolitik handelt, die jetzt ihren verdienten Zusammenbruch erlebt hat …“ ...

... Allerdings habe ich mich in meinen schriftlichen Äußerungen von Anfang an auch mit der Überfremdung Deutschlands und ihren für Deutschland und die Deutschen so schlimmen Auswirkungen auf die Erhaltung der nationalen Identität, des Nationalgefühls, der nationalen Würde, des Rechts auf Heimat, der Sprache und der Kultur im übrigen beschäftigt. Da auf diesem Gebiet seit langem staatlicherseits sowie durch nichtstaatliche Organisationen und seltsame Multikulti-Phantasten und wesentlich auch durch die Europäische Union – zurückhaltend ausgedrückt – eine bedrohliche Atmosphäre der sog. „political correctness“ geschaffen und verbreitet wird und so insbesondere auf die Grundrechte der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses sowie der freien Meinungsäußerung – Art. 1, 2 Abs. 1, 4, 5 GG – im Sinne einer erheblichen Einschränkung eingewirkt wird, hatte ich als ein in dieser Hinsicht besonders einschneidend betroffener DDR-Flüchtling auch ein besonderes rechtliches Interesse daran, die immer weiter um sich greifende Überfremdung Deutschlands in meinem Schreiben an Frau Dr. Merkel zu beklagen. Gewiß wird Frau Dr. Merkel das in einem gewissen Sinne und Maße auch an die EU-Überstaat-Nieren gegangen sein. Sich dadurch persönlich angegriffen und beleidigt zu fühlen, entspricht jedoch nicht ihrer weniger zartbesaiteten Politik im Übrigen, insbesondere bei der Behandlung anderer deutscher Politiker, und bei der hier gebotenen angemessenen Güterabwägung durchaus auch nicht dem besonderen Gewicht der entsprechenden Einschränkungen meiner zitierten Grundrechte und meines Petitions-Grundrechts des Art. 17 GG, so daß Frau Dr. Merkels etwaiges Gefühl persönlicher Angriffe und des Beleidigtseins zurückzustehen hat, zumal ich bei allem durchaus die Höflichkeitsregeln eingehalten und nicht ohne Sinn und Verstand verunglimpfend herumgeschimpft habe. Ihre etwaige Empfindung, „Dein Vortrag entspricht nicht meiner Ansicht und meinen Vorstellungen vom Wesen des deutschen Staates und Volkes und auch nicht der entsprechenden herrschenden Meinung, deshalb fühle ich mich angegriffen und beleidigt, im übrigen geht Dich meine DDR-Vergangenheit gar nichts an, deshalb bin ich nicht so dumm, Dir auch noch zu antworten“, würde meinen Rechten als deutscher Staatsbürger durchaus nicht gerecht werden und kann deshalb auch nicht etwa als eine zulässige Begründung für das völlige Schweigen Frau Dr. Merkels verwendet werden. Das unrühmliche Ende der DDR unter dem Aufbegehren des DDR-Volkes mit dem die dortige „political correctness“ brechenden zornigen Ruf, „wir sind das Volk“, das Frau Dr. Merkel als damalige DDR-Bürgerin selbst miterlebt hat, hätte ihr die Bedeutung auch meiner staatsbürgerlichen Rechte als Bürger der Bundesrepublik Deutschland klarmachen müssen. Denn auch ich bin hier gemäß Art. 20 Abs. 2 GG „das Volk“! Jedenfalls das hätte sie inzwischen aus der Revolution in der DDR lernen können und müssen. So galt und gilt es für sie, meine Argumente zur Kenntnis zu nehmen und meine an sie gerichtete einzige Frage zu beantworten, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen stattfinden. ...

... Nach allem einmal mehr: Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht. … [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Protestschreibens vom 26.3.2013 hier!]

(21.) Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012, durch den mein Petitionsbegehren abgewiesen worden ist, und die ihm zugrundeliegende Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses


Wie die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Merkel und ihr Bundeskanzleramt mein Petitionsbegehren gemäß Art. 17 GG auf Auskunfterteilung mit völlig neben der Sache liegenden Ausreden abzuwehren suchen. Und wie der Deutsche Bundestag mein Petitionsbegehren durch Beschluß vom 13.12.2012 auf die Empfehlung seines Petitionsausschusses ablehnt und sich dabei auch auf allein von ihm behauptete falsche Tatsachen stützt, die er fälschlich aus dem Vortrag des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren herleitet, obwohl sie sich daraus ganz offensichtlich nicht ergeben; wobei mir der Bundestag durch seinen Petitionsausschuß zu diesem mir damals unbekannten Vortrag des Bundeskanzleramts vor seinem Beschluß vom 13.12.2012 und auch danach nicht das rechtliche Gehör gewährt hat.





[Klicken Sie hier für die Großansicht dieses Beschlusses vom 13.12.2012 und dieser Beschlussempfehlung, insgesamt 3 Seiten!]