(34.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 02.09.2013 auf mein Schreiben vom 23.07.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie diese nahezu beleidigend unbedarfte Antwort des Bundeskanzleramts völlig neben der Sache liegt. Wenn die Deutschland Regierenden nicht einmal mein klares und einfaches, siebeneinhalb Jahre lang vorgetragenes Begehren begreifen, was begreifen sie dann überhaupt noch – armes Deutschland! Aber die Bundestagswahlen stehen vor der Tür und nach den Wahlen ist vor den Wahlen – z.Zt. des souveränen deutschen Staatsbürgers nahezu einziger Trost; armer Staatsbürger!

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Über die weitere Entwicklung des Vorgangs werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Berlin, am 9. September 2013
Hans-Joachim Schmidt

(33.) Mein Schreiben vom 25.07.2013 an den Petitionsausschuss, mit dem ich diesem die Antwort des Bundeskanzleramts vom 20.06.2013 übersende

Wie ich dem Petitionsausschuss empört vorwerfe, dass nicht er – wie es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich gewesen wäre –, sondern die Bundeskanzlerseite selbst mir jetzt auf mein entsprechendes Ersuchen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ihre Stellungnahmen aus dem Petitionsverfahren zur Kenntnisnahme übersandt hat. Und wie ich mich erneut mit einigen der darin enthaltenen seltsamen Ausflüchte auseinandersetze, die die Bundeskanzlerseite im Petitionsverfahren als Begründung für ihr völliges Schweigen auf meine an die Bundeskanzlerin gerichteten 12 Schreiben ins Feld geführt hat.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 25.7.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289 und Pet3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3., 22.5. und 12.7.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013

3 Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den Anlagen 1, 2 und 3 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und um Berücksichtigung die folgenden Unterlagen:

1. Abschrift der Leseabschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten hand-schriftlichen Schreibens vom 5.5.2013.
2. Fotokopie des Antwort-Schreibens des Bundeskanzleramts vom 20.6.2013 mit den dort beigefügten beiden Anlagen, nämlich den an den Petitionsausschuß gerichteten beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011.
3. Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 23.7.2013.

Das Bundeskanzleramt hat mir also auf mein Ersuchen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von sich aus Fotokopien seiner beiden Stellungnahmen vom 18.8.2011 im Petitionsverfahren zur Verfügung gestellt. Somit sind Sie – der Petitionsausschuß – also mit Ihrer rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechenden Taktik, mir die Kenntnisnahme dieser Stellungnahmen zu verweigern, gescheitert.

Abgesehen von dem an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 ergibt sich bereits aus den beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren vom 18.8.2011 klar und eindeutig, dass sich Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben in keiner Weise geäußert und nicht einmal eine Empfangsbestätigung abgegeben haben. Das entspricht durchaus auch meinen ausführlichen Darstellungen. Umso erstaunlicher und bedauernswerter ist es, daß der Petitionsausschuß trotz allem das Gegenteil angenommen hat. Wie er dazu gekommen ist, wird er noch zu erklären haben. Auf jeden Fall entspricht diese Art der Petitions-Bearbeitung – zurückhaltend ausgedrückt – nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sollte der Petitionsausschuß etwa irrtümlicherweise angenommen haben, dass die behördlichen Antworten auf meine früher an andere Politiker gerichteten Schreiben – die nicht den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bilden – Antworten auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten jetzigen zwölf Schreiben seien, so ließe eine derartige offensichtlich falsche Annahme eine haarsträubend nachlässige Art und Weise der Bearbeitung oder vielleicht sogar noch Schlimmeres vermuten; siehe hierzu auch mein an Sie – den Petitionsausschuß – gerichtetes Schreiben vom 12.7.2013. Bekräftigt wird dieser vernichtende Eindruck von der Arbeitsweise dieses Organs – dessen Aufgabe es ist, insbesondere die Interessen des Volkes zu vertreten – auch dadurch, daß der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung wesentliche Teile des Vortrags des Bundeskanzleramts in dessen beiden Schreiben vom 18.8.2011 ganz einfach wortwörtlich abgeschrieben hat und sich demgegenüber mit meinem nun wirklich ausführlichen, in viele Einzelheiten gehenden und nicht gerade dämlichen Vorbringen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.

Meine vom Bundeskanzleramt in dem führenden Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf den Seiten 2 und 3 gerügten beiden ungehaltenen Äußerungen in meinen beiden 9. und 10. Schreiben vom 31.5. und 10.8.2008 an Frau Dr. Merkel – 7. und 8. Erinnerung – hatte ich mir erlaubt, als mir wegen der völligen Funkstille der Bundeskanzlerin seit meinem ersten an sie gerichteten Schreiben vom 9.3.2006 endlich der Kragen geplatzt war und ich Frau Dr. Merkel so aus ihrer Reserve zu locken hoffte. Ähnliches gilt für die mir vom Bundeskanzleramt vorgeworfenen „persönlichen Angriffe gegen die Person der Bundeskanzlerin“ und für die Zuhilfenahme meines Internet-Blogs „h-j-schmidt-redet-tacheles.blogspot.com“. Diesen Blog habe ich erst am 27.6.2009 begonnen, nachdem die Bundeskanzlerin auch auf mein 12. und letztes Schreiben vom 27.5.2009 (10. Erinnerung) in keiner Weise reagiert hatte. Eben aus letzterem Grund trägt dieser Blog auch den bemerkenswerten, bezeichnenden und auf dieses völlige Schweigen der Bundeskanzlerin besonders hinweisenden Untertitel: „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel“. Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass ich an Frau Dr. Merkel noch weitaus mehr geschrieben habe und dass ich dabei weitaus überwiegend im Stil achtungsvoller und zurückhaltender Höflichkeit viele, viele erörterungsbedürftige und von der Politik vernachlässigte oder gar falsch behandelte Themen in einer Art und Weise angesprochen habe, die sich einem noch nicht dem gegenwärtigen Kulturverfall erlegenen deutschen Juristen durchaus ziemt.

Auch für meine vom Bundeskanzleramt in seinem Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf Seite 1 erwähnte frühere Strafanzeige vom 31.3.1999 gegen den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, den damaligen Bundesaußenminister Joseph Fischer und den damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping wegen der strafbaren und auch vom Grundgesetz verbotenen Vorbereitung und Durchführung des Angriffskrieges auf Jugoslawien seit dem 24.3.1999 ohne ein UN-Mandat - § 80 StGB, Art. 26 Abs. 1 GG – bestand durchaus ein – nicht querulatorischer – begründeter Anlaß; zumal ich mich mein Leben lang beruflich und außerberuflich für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt habe und den 2. Weltkrieg noch selbst miterlebt habe, vor dessen rauchenden Trümmern die überwiegende Mehrheit der Deutschen den festen Willen gefasst hatte: „Wir nehmen nie wieder eine Waffe in die Hand!“ Demgegenüber bombardierten plötzlich seit dem 24.3.1999, 20 Uhr, auch deutsche ECA-Tornado-Flugzeuge Jugoslawien und dabei unter anderem auch Belgrad. In dieser erneuten Situation blanken Wahnwitzes zu schweigen, hätte für mich als ehemaligem Richter das bedeutet, was den Herren Hitler, Ulbricht und Honecker mit zu ihrer Macht und zur weiteren Erhaltung ihrer Macht verholfen hat: Passivität, Mitmachen und letzten Endes auf diese Weise Mittäterschaft. Und noch einmal fühle ich mich in diesem Zusammenhang gehalten zu betonen: Nicht umsonst hatte ich beim Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 in Berlin in der Straße Unter den Linden sowjetische Panzer angehalten und die Konfrontation mit einer den Panzern folgenden Schützenkette sowjetischer Soldaten mit aufgepflanztem Bajonett unter Inkaufnahme entsprechender wütender Gewehrkolben-Stöße durchgestanden. Und nicht umsonst bin ich Ende Juni 1961 von meinem Wohnsitz in Ost-Berlin unter Trennung von meiner Familie nach West-Berlin geflüchtet. [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]

(32.) Mein Schreiben vom 23.07.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie ich mich erneut mit einigen der seltsamen Ausflüchte auseinandersetze, die die Bundeskanzlerseite für ihr völliges Schweigen auf meine an die Bundeskanzlerin gerichteten 12 Schreiben ins Feld geführt hat. Und wie ich der Bundeskanzlerin auf der Grundlage meines Petitionsgrundrechts gemäß Art. 17 GG eine gegen sie gerichtete Klage zur Erzwingung der Beantwortung meiner ihr seit meinem Schreiben vom 26.04.2006 in insgesamt 11 Schreiben gestellten Frage ankündige, warum in grundsätzlichen EU-Fragen keine Volksabstimmungen in Deutschland stattfinden.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 23.7.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 23.7.2013
Einschreiben/Rückschein
An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
- persönlich -
Bundeskanzleramt
Az.: 13 IFG-02814-IN2013/NA21 und NA30
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin


Betr.:
Meine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gemäß Art. 17, 45 c GG vom 3.5.2011, Az.: Pet 3-17-04-2002-025289 und neuerdings Pet 3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine an Frau Dr. Merkel persönlich gerichteten Schreiben vom 26.3., 5.5., 23.5. und 21.6.2013; die an mich gerichteten beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5. und 20.6.2013 (Referat 131, Robert Vietz), Az.: 13 IFG 02814-IN2013/NA21 und NA30

Anlagen: 2


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Vietz!

In obiger Sache danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Vietz, für Ihre beiden Schreiben vom 13.5.2013 nebst vier Anlagen und vom 20.6.2013 nebst zwei Anlagen, von denen die letzteren beiden Anlagen Fotokopien der beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011 an den Petitionsausschuß sind. Die Kenntnisnahme dieser beiden Stellungnahmen hat mir der Petitionsausschuß bisher bedauerlicherweise verweigert. Umso dankbarer bin ich Ihnen – sehr geehrter Herr Vietz – für diese Unterrichtung. Bereits aus dem Vortrag des Bundskanzleramts in diesen beiden Schreiben – abgesehen von dem an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 – ergibt sich klar und eindeutig, daß sich Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben in keiner Weise geäußert und nicht einmal eine Empfangsbestätigung abgegeben haben. Das entspricht durchaus auch meinen ausführlichen Darstellungen. Umso erstaunlicher und bedauernswerter ist es, daß der Petitionsausschuß trotz allem das Gegenteil angenommen hat. Wie er dazu gekommen ist, wird er noch zu erklären haben. Auf jeden Fall entspricht diese Art der Petitions-Bearbeitung – zurückhaltend ausgedrückt – nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sollte der Petitionsausschuß etwa irrtümlicherweise angenommen haben, daß die behördlichen Antworten auf meine früher an andere Politiker gerichteten Schreiben – die nicht den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bilden – Antworten auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten jetzigen zwölf Schreiben seien, so ließe eine derartige offensichtlich falsche Annahme eine haarsträubend nachlässige Art und Weise der Bearbeitung oder vielleicht sogar noch Schlimmeres vermuten. In der Anlage 1 füge ich Ihnen eine Abschrift meines an den Petitionsausschuß gerichteten, dieses Vorgehen entsprechend rügenden Schreibens vom 12.7.2013 bei. Bekräftigt wird dieser vernichtende Eindruck von der Arbeitsweise dieses Organs – dessen Aufgabe es ist, insbesondere die Interessen des Volkes zu vertreten – auch dadurch, dass der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung wesentliche Teile des Vortrags des Bundeskanzleramts in dessen beiden Schreiben vom 18.8.2011 ganz einfach wortwörtlich abgeschrieben hat und sich demgegenüber mit meinem nun wirklich ausführlichen, in viele Einzelheiten gehenden und nicht gerade dämlichen Vorbringen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.

In der Anlage 2 übersende ich Ihnen eine Fotokopie des an mich gerichteten Schreibens des Petitionsausschusses vom 4.6.2013 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Petitionsverfahren wird also offensichtlich fortgeführt. [...]

Meine vom Bundeskanzleramt mit seinem Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf den Seiten 2 unten und 3 oben zitierten und gerügten Worte in meinen an Frau Dr. Merkel gerichteten 9. und 10. Schreiben vom 31.5. und 10.8.2008 – 7. und 8. Erinnerung – sind bedauerlicherweise aus dem Zusammenhang gerissen und so nicht recht verständlich. So zum Beispiel drückt der in meinem 10. Schreiben enthaltene Passus, „auch für dieses Verhalten vermag ich Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen angeekelt vorerst nur die Worte „pfui Teufel!“ entgegenzuschleudern; weitere Worte liegen mir auf der Zunge und um einiges nachhaltigere Taten bieten sich mir an …“, meine berechtigte Empörung über den deutschen Angriff auf Jugoslawien und über die von Frau Dr. Merkel betriebene entsprechende Folgepolitik aus. Wobei das beabsichtigte Ergebnis die schließlich erfolgte endgültige Abtrennung des Kosovo von Serbien im Anschluß an die vorangegangene völkerrechtswidrige Bombardierung und militärische Unterwerfung Serbiens durch die Nato unter unmittelbarer deutscher Beteiligung mit ihren schlimmen Folgen auch für die Gesundheit und das Leben vieler unschuldiger Menschen war. Wie sehr Frau Dr. Merkel entgegen den Interessen Europas an einer friedlichen Welt dazu neigte, Probleme mit Gewalt zu lösen, zeigen auch ihre bereits vor ihrer Übernahme des Bundeskanzleramts eifrig entfalteten Bemühungen, bei dem von den USA unter herbeimanipulierten Vorwänden betriebenen irrsinnigen Angriff auf den Irak auch Deutschland mitmachen zu lassen. Diese ihre unfriedliche außenpolitische Betriebsamkeit hat Frau Dr. Merkel dann später dadurch fortgesetzt, daß sie entgegen dem völkerrechtlichen Grundsatz der staatlichen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten die Revolutionen in den nordafrikanischen Staaten und in Syrien mit ihren dem Weltfrieden zusehends immer mehr schadenden Folgen unterstützt hat und zum Teil immer noch unterstützt und so für weitere unmenschliche Leiden gesorgt hat und teilweise auch immer noch sorgt. Auch in letzter Zeit wieder hat sie ihr unfriedliches Wirken dadurch fortgesetzt, daß sie sich in Anpassung an den Druck der beiden Krieg und Frieden händelnden „Super“-Mächte an maßgeblicher Stelle nachdrücklich dafür eingesetzt hat, daß die EU jetzt den auf Seiten der Regierung Assads kämpfenden militärischen Arm der libanesischen Hisbollah ohne eine vernünftige, überzeugende Begründung als Terrorgruppe geächtet hat. Was für eine feige und hinterhältige Art der Führung eines Krieges! Wie sehr diese diplomatisch unkluge, dumme und menschenfeindliche Aktivität die Auseinandersetzungen im Nahen Osten und insbesondere den Krieg in Syrien mit seinen sich gegenseitig bekämpfenden chaotischen Oppositionsgruppen einschließlich wütend für den „Gottesstaat“ streitender Islamistengruppen anheizen und damit auch dem dünnhäutigen Frieden in Europa und insbesondere in Deutschland weiter schaden wird, ist für den erfahrenen, verantwortungsbewußten mitteleuropäischen Staatsbürger offensichtlich. Die Worte, die mir auch dabei wieder auf der Zunge liegen, bedürfen hier keiner Wiederholung. Mann, ist meine Zunge schon wund…; aber immerhin besser, als wenn ich sie mir von den hierauf so begierigen Hütern dieses Rechtsstaates unter feixenden Schuldzuweisungen abschneiden ließe. Wenn viele der von diesen hochgeputschten kriegerischen Auseinandersetzungen in schlimmer Weise betroffenen Menschen jetzt in Deutschland um Aufnahme und Hilfe ersuchen und hier auch aufgenommen und unterstützt werden, so wirft Frau Dr. Merkel einmal mehr der Deutschen mit großem Fleiß sauer erarbeitetes Geld zum Fenster hinaus, das ohne den von Frau Dr. Merkel beförderten Unfrieden Deutschland zugute gekommen wäre – womit ich wieder bei den Kürzungen der Ruhegehälter der deutschen Richter und Beamten angelangt bin, dem eigentlichen Ausgangspunkt für dieses ganze jetzt mehr als sieben Jahre währende Verfahren und meine nahezu unglaublich geduldige und entsprechend beharrliche und konsequente Strampelei. Vielleicht werden dem inzwischen reichlich verwirrten, aber dennoch am Ball gebliebenen etwaigen Leser die Zusammenhänge in dieser in der Tat wirren und nahezu unverständlichen Angelegenheit so ein wenig klarer.

Nach allem war es umso eher geboten, auch schon der die militärische Gewalt fortsetzenden Serbien-Folgepolitik Frau Dr. Merkels zu widersprechen und dabei wenigstens mit klaren Worten Nägel mit Köpfen zu machen. Gerade auch angesichts der Geschichte Deutschlands im Dritten Reich kann der nahezu unglaubliche und unfaßbare militärische Überfall auf Serbien auch durch deutsche Soldaten mit dem erstrebten und erreichten Ziel der Zerrreißung Serbiens meines Erachtens nur noch als eine nationale deutsche Schande betrachtet und gebrandmarkt werden. Wenn ich den diese Schandtat Nutzenden und sie weiter Betreibenden dann in meinem an Frau Dr. Merkel gerichteten 10. Schreiben vom 10.8.2008 – 8. Erinnerung – „angeekelt vorerst nur die Worte „pfui Teufel“ entgegengeschleudert“ habe, so habe ich damit meines Erachtens durchaus jedenfalls in meinem berechtigten und rechtlichen Interesse, darüber hinaus aber auch in dem entsprechenden Interesse eines großen Teils des Deutschen Volkes gehandelt. Demgegenüber liegen die diesbezüglichen Äußerungen des Bundeskanzleramts auf Seite 3 seines an den Petitionsausschuß gerichteten Anschreibens vom 18.8.2011 völlig neben der Sache, wenn es dort ohne jegliches Eingehen auf die Zusammenhänge heißt: „Die Formulierungen machen aus hiesiger Sicht deutlich, daß es dem Petenten nicht um eine sachorientierte Diskussion geht und er sich zudem einer Wortwahl bedient, die zumindest beleidigende, wenn nicht gar strafrechtlich relevante Äußerungen enthält.“ Derjenige, dem es nicht um eine „sachorientierte Diskussion“ ging und geht, war und ist hier offensichtlich nicht meine Wenigkeit, sondern Frau Dr. Merkel, die einen Diskussionsbeitrag bisher nicht einmal in Form einer einzigen Eingangsbestätigung, geschweige denn in Form einer weitergehenden Äußerung geleistet hat, obwohl ich mich darum mehr als sieben Jahre lang, gestützt auf mein Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG, mit einem mich geradezu selbst beleidigenden und erniedrigenden Aufwand bemüht habe. [...]

Der langen Rede kurzer Sinn: Nach allem beabsichtige ich nunmehr, auf der Grundlage meines mir gemäß Art. 17 GG zustehenden Petitionsgrundrechts gegen Sie – sehr geehrte Frau Dr. Merkel – beim Verwaltungsgericht Klage zu erheben mit dem Antrag, mir nach meinen siebenjährigen vergeblichen Bemühungen Ihnen gegenüber endlich die akute und immer dringender werdende Frage zu beantworten, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten – so zum Beispiel jetzt in der Angelegenheit des am 1.7.2013 erfolgten Beitritts Kroatiens zur EU – keine Volksabstimmungen gibt. Bitte, prüfen Sie zusammen mit dem Bundeskanzleramt und Ihren weiteren Beratern, ob es sich für Sie, Ihre Mitarbeiter und unseren Staat physisch und psychisch lohnt, ein derart aufwendiges Verfahren auf sich zu nehmen, das durch ein normales Verhalten im Rahmen des gesunden Menschenverstandes vermieden werden könnte. [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 23.7.2013 hier!]

(31.) Mein Schreiben vom 12.07.2013 an den Petitionsausschuss, mit dem ich diesem die Antwort des Bundeskanzleramts vom 13.05.2013 übersende

Wie ich dem Petitionsausschuss empört vorhalte, daß seine Behauptung, die Bundeskanzlerseite habe auf meine an die Bundeskanzlerin gerichteten 12 Schreiben geantwortet, jetzt von der Bundeskanzlerseite selbst als falsch entlarvt worden ist.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 12.7.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 12.7.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289

Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3.2013 und 22.5.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013

2 Anlagen


Sehr geehrte Damen und Herren!

In obiger Sache danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 4.6.2013 und übersende Ihnen in den Anlagen 1 und 2 mit der Bitte um Kenntnisnahme und um geistige Verarbeitung eine Abschrift meines an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 26.3.2013 und eine Fotokopie des an mich gerichteten Antwort-Schreibens des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 nebst jenem letzteren Schreiben in Fotokopien beigefügten vier Anlagen, nämlich: An mich gerichtete drei Schreiben des Bundeskanzleramts vom 19.5.1999, 13.6.2002, 4.2.2005 und ein an das Bundesministerium des Innern gerichtetes Schreiben des Bundeskanzleramts vom 22.3.2006, mit dem mein an Frau Dr. Merkel persönlich gerichtetes erstes Schreiben vom 9.3.2006 dem Bundesministerium des Innern mit der Bitte um Übernahme der weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber übersandt worden ist und in dem es dann weiterhin heißt, daß das Bundeskanzleramt eine Abgabenachricht nicht erteilt habe und daß es für die Übersendung einer Abschrift des Antwortschreibens des Bundesministeriums des Innern an den Einsender (also an mich) dankbar wäre. Die an mich gerichteten drei Schreiben des Bundeskanzleramts vom 19.5.1999, 13.6.2002 und 4.2.2005 rühren aus früheren Eingaben meinerseits her. Sie sind mir bekannt und haben mit meinen den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bildenden an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben – beginnend mit dem ersten Schreiben vom 9.3.2006 – nichts zu tun. Zu diesen vier früheren Schreiben heißt es dann auf Seite 2 oben des an mich gerichteten jetzigen Schreibens des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013:

„Im Einzelnen wird Ihnen gem. § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgenden antragsrelevanten Dokumenten des Bundeskanzleramts gewährt:“

Anschließend werden dann die erwähnten vier Schreiben vom 19.5.1999, 13.6.2002, 4.2.2005 und 22.3.2006 in einer Einkästelung aufgeführt. Weiterhin heißt es dann:

„Bei den aufgeführten Schreiben handelt es sich um sämtliche Antwortschreiben, die auf Ihre Schreiben an das Bundeskanzleramt gefertigt wurden. Auf Ihre Schreiben, die nach dem 22. März 2006 beim Bundeskanzleramt eingingen, wur-de nicht mehr geantwortet.“

Hiernach trägt das für die Bundeskanzlerin handelnde Bundeskanzleramt also selbst vor, daß die Bundeskanzlerseite auf meine zwölf an die Bundeskanzlerin gerichteten und den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bildenden Schreiben nicht geantwortet und also – wie daraus folgt – auch nicht einmal entsprechende Empfangsbestätigungen erteilt habe. Die Angabe des Datums des 22.3.2006 („die nach dem 22. März 2006 beim Bundeskanzleramt eingingen“) beruht offensichtlich darauf, daß das an das Bundesministerium des Innern gerichtete, mein Schreiben an Frau Dr. Merkel vom 9.3.2006 betreffende Abgabeschreiben des Bundeskanz-leramts dieses Datum trägt. Dabei wird dort – wie ich oben bereits zitiert habe – ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Bundeskanzleramt eine Abgabenachricht an mich nicht erteilt habe und daß das Bundeskanzleramt für die Übersendung einer Abschrift des Antwortschreibens des Bundesministeriums des Innern an mich dankbar wäre. Irgendein Antwortschreiben oder wenigstens eine Empfangsbestätigung habe ich jedoch auch vom Bundesministerium des Innern niemals erhalten, wie ich bereits mehrmals vorgetragen habe. Im Zusammenhang mit meinem an Frau Dr. Merkel in diesem Petitionsverfahren gerichteten Schreiben vom 26.3.2013, in dem ich um Beweismittel für irgendeine Antwort auf meine zwölf Schreiben – und sei es auch nur in Form einer Empfangsbestätigung – gebeten habe, ergibt sich aus dieser Stellungnahme des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 klar und eindeutig, daß das Bundeskanzleramt selbst vorträgt, daß eine entsprechende Äußerung auf meine zwölf Schreiben von Seiten der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts nicht erfolgt sei. Demgegenüber heißt es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses unzutreffenderweise, daß meine Schreiben anfangs vom Bundeskanzleramt noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet worden seien und daß ich in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden. Woher der Petitionsausschuß diese eigenartige, falsche Erkenntnis trotz meines ausführlichen gegenteiligen Vortrages in meiner 46-seitigen Petition vom 3.5.2011 und insbesondere auch trotz der jetzigen gegenteiligen Angaben der Bundeskanzlerseite selbst genommen hat, ist mir schleierhaft und beleuchtet einmal mehr die Arbeitsweise derjenigen, die sich als Vertretung des Deutschen Volkes begreifen. [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 12.7.2013 hier!]

(30.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 20.06.2013 auf meine Schreiben vom 05.05. und 23.05.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie das Bundeskanzleramt mir Fotokopien seiner Stellungnahmen im Petitionsverfahren entgegen der ­Geheimhaltungstaktik des Petitionsausschusses jetzt nachträglich wunschgemäß auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Kenntnisnahme übersendet.

[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 20.6.2013 hier!]










[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 20.6.2013 hier!]



(29.) Die Antwort des Petitionsausschusses vom 04.06.2013

Das Petitionsverfahren wird also unter einem erweiterten Aktenzeichen fortgeführt.




[Klicken Sie hier für die Großansicht dieses Schreibens vom 26.03.2013.]



(28.) Mein Schreiben vom 23.05.2013 an die Bundeskanzlerin

Mit ihm übersende ich ihr eine computergeschriebene Leseabschrift meines handschriftlichen Schreibens vom 05.05.2013.

[Lesen Sie die Großansicht dieses Schreibens vom 23.05.2013 nebst der anliegenden Leseabschrift hier!]






[Lesen Sie die Großansicht dieses Schreibens vom 23.05.2013 nebst der anliegenden Leseabschrift hier!]



(27.) Mein Schreiben vom 22.05.2013 an den Petitionsausschuß


Wie ich den Petitionsausschuss um weitere Stellungnahme zu meinem Protestschreiben vom 26.03.2013 - Gegenvorstellung - ersuche.





[Klicken Sie hier für die Großansicht dieses Schreibens vom 22.05.2013.]



(26.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 13.05.2013 auf mein Schreiben vom 26.03.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie die Bundeskanzlerseite auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zugibt, daß die Bundeskanzlerin sich auf meine 12 an sie in der Zeit vom 09.03.2006 bis zum 27.05.2009 gerichteten Schreiben nicht gemeldet hat; und wie die Bundeskanzlerseite damit die an den Haaren herbeigezogenen gegenteiligen Behauptungen des Petitionsausschusses, auf die die abweisende Petitionsentscheidung wesentlich gestützt worden ist, als unwahr entlarvt.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieser Antwort vom 13.05.2013 nebst 4 Anlagen hier!.]





[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieser Antwort vom 13.05.2013 nebst 4 Anlagen hier!.]



(25.) Mein handschriftliches Schreiben vom 05.05.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie ich die Bundeskanzlerin auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung von Fotokopien ihrer im Petitionsverfahren abgegebenen Stellungnahmen ersuche, deren Kenntnisnahme mir der Petitionsausschuss bisher empörenderweise verweigert hat.

[Lesen Sie die Großansicht dieses handschriftlichen Schreibens vom 5.5.2013 hier!]








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(24.) Die Antwort des Deutschen Bundestages vom 25.04.2013 auf mein Protestschreiben – Gegenvorstellung – vom 26.03.2013

Wie der Behördliche Datenschutzbeauftragte des Deutschen Bundestages es ablehnt, mir die Stellungnahmen der Bundeskanzlerseite im Petitionsverfahren wenigstens auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Kenntnis zu geben.

[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 25.04.2013 hier!]





[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 25.04.2013 hier!]