(39.) Diesen Blog schließe ich hiermit

Entgegen meiner früheren Absicht habe ich gegen die Bundeskanzlerin Dr. Merkel auf die Beantwortung meiner ihr gemäß Art. 17 GG gestellten Frage, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen in Deutschland stattfinden, nicht Klage erhoben. Denn ich bin schließlich nach langen Überlegungen zu dem Schluss gekommen, dass die Bundeskanzlerin sich durch ihre Nichtbeantwortung trotz meiner vielen schriftlichen Bemühungen in der Zeit vom 26.04.2006 bis zum 09.12.2013 und durch ihre Flüchtlings- und Überfremdungspolitik - insbesondere durch die Öffnung der deutschen Grenzen für 900.000 fremde Menschen, die zum großen Teil nicht einmal Ausweispapiere mit sich führten, am 05.09.2015 - selbst gerichtet hat. Mir, der deutschen Justiz und Ihnen als Leser ist damit in dieser Angelegenheit vieles erspart worden.

Berlin, am 15.05.2019
Hans-Joachim Schmidt