(33.) Mein Schreiben vom 25.07.2013 an den Petitionsausschuss, mit dem ich diesem die Antwort des Bundeskanzleramts vom 20.06.2013 übersende

Wie ich dem Petitionsausschuss empört vorwerfe, dass nicht er – wie es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich gewesen wäre –, sondern die Bundeskanzlerseite selbst mir jetzt auf mein entsprechendes Ersuchen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ihre Stellungnahmen aus dem Petitionsverfahren zur Kenntnisnahme übersandt hat. Und wie ich mich erneut mit einigen der darin enthaltenen seltsamen Ausflüchte auseinandersetze, die die Bundeskanzlerseite im Petitionsverfahren als Begründung für ihr völliges Schweigen auf meine an die Bundeskanzlerin gerichteten 12 Schreiben ins Feld geführt hat.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 25.7.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289 und Pet3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3., 22.5. und 12.7.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013

3 Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den Anlagen 1, 2 und 3 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und um Berücksichtigung die folgenden Unterlagen:

1. Abschrift der Leseabschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten hand-schriftlichen Schreibens vom 5.5.2013.
2. Fotokopie des Antwort-Schreibens des Bundeskanzleramts vom 20.6.2013 mit den dort beigefügten beiden Anlagen, nämlich den an den Petitionsausschuß gerichteten beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011.
3. Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 23.7.2013.

Das Bundeskanzleramt hat mir also auf mein Ersuchen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von sich aus Fotokopien seiner beiden Stellungnahmen vom 18.8.2011 im Petitionsverfahren zur Verfügung gestellt. Somit sind Sie – der Petitionsausschuß – also mit Ihrer rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechenden Taktik, mir die Kenntnisnahme dieser Stellungnahmen zu verweigern, gescheitert.

Abgesehen von dem an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 ergibt sich bereits aus den beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren vom 18.8.2011 klar und eindeutig, dass sich Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben in keiner Weise geäußert und nicht einmal eine Empfangsbestätigung abgegeben haben. Das entspricht durchaus auch meinen ausführlichen Darstellungen. Umso erstaunlicher und bedauernswerter ist es, daß der Petitionsausschuß trotz allem das Gegenteil angenommen hat. Wie er dazu gekommen ist, wird er noch zu erklären haben. Auf jeden Fall entspricht diese Art der Petitions-Bearbeitung – zurückhaltend ausgedrückt – nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sollte der Petitionsausschuß etwa irrtümlicherweise angenommen haben, dass die behördlichen Antworten auf meine früher an andere Politiker gerichteten Schreiben – die nicht den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bilden – Antworten auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten jetzigen zwölf Schreiben seien, so ließe eine derartige offensichtlich falsche Annahme eine haarsträubend nachlässige Art und Weise der Bearbeitung oder vielleicht sogar noch Schlimmeres vermuten; siehe hierzu auch mein an Sie – den Petitionsausschuß – gerichtetes Schreiben vom 12.7.2013. Bekräftigt wird dieser vernichtende Eindruck von der Arbeitsweise dieses Organs – dessen Aufgabe es ist, insbesondere die Interessen des Volkes zu vertreten – auch dadurch, daß der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung wesentliche Teile des Vortrags des Bundeskanzleramts in dessen beiden Schreiben vom 18.8.2011 ganz einfach wortwörtlich abgeschrieben hat und sich demgegenüber mit meinem nun wirklich ausführlichen, in viele Einzelheiten gehenden und nicht gerade dämlichen Vorbringen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.

Meine vom Bundeskanzleramt in dem führenden Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf den Seiten 2 und 3 gerügten beiden ungehaltenen Äußerungen in meinen beiden 9. und 10. Schreiben vom 31.5. und 10.8.2008 an Frau Dr. Merkel – 7. und 8. Erinnerung – hatte ich mir erlaubt, als mir wegen der völligen Funkstille der Bundeskanzlerin seit meinem ersten an sie gerichteten Schreiben vom 9.3.2006 endlich der Kragen geplatzt war und ich Frau Dr. Merkel so aus ihrer Reserve zu locken hoffte. Ähnliches gilt für die mir vom Bundeskanzleramt vorgeworfenen „persönlichen Angriffe gegen die Person der Bundeskanzlerin“ und für die Zuhilfenahme meines Internet-Blogs „h-j-schmidt-redet-tacheles.blogspot.com“. Diesen Blog habe ich erst am 27.6.2009 begonnen, nachdem die Bundeskanzlerin auch auf mein 12. und letztes Schreiben vom 27.5.2009 (10. Erinnerung) in keiner Weise reagiert hatte. Eben aus letzterem Grund trägt dieser Blog auch den bemerkenswerten, bezeichnenden und auf dieses völlige Schweigen der Bundeskanzlerin besonders hinweisenden Untertitel: „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel“. Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass ich an Frau Dr. Merkel noch weitaus mehr geschrieben habe und dass ich dabei weitaus überwiegend im Stil achtungsvoller und zurückhaltender Höflichkeit viele, viele erörterungsbedürftige und von der Politik vernachlässigte oder gar falsch behandelte Themen in einer Art und Weise angesprochen habe, die sich einem noch nicht dem gegenwärtigen Kulturverfall erlegenen deutschen Juristen durchaus ziemt.

Auch für meine vom Bundeskanzleramt in seinem Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf Seite 1 erwähnte frühere Strafanzeige vom 31.3.1999 gegen den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, den damaligen Bundesaußenminister Joseph Fischer und den damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping wegen der strafbaren und auch vom Grundgesetz verbotenen Vorbereitung und Durchführung des Angriffskrieges auf Jugoslawien seit dem 24.3.1999 ohne ein UN-Mandat - § 80 StGB, Art. 26 Abs. 1 GG – bestand durchaus ein – nicht querulatorischer – begründeter Anlaß; zumal ich mich mein Leben lang beruflich und außerberuflich für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt habe und den 2. Weltkrieg noch selbst miterlebt habe, vor dessen rauchenden Trümmern die überwiegende Mehrheit der Deutschen den festen Willen gefasst hatte: „Wir nehmen nie wieder eine Waffe in die Hand!“ Demgegenüber bombardierten plötzlich seit dem 24.3.1999, 20 Uhr, auch deutsche ECA-Tornado-Flugzeuge Jugoslawien und dabei unter anderem auch Belgrad. In dieser erneuten Situation blanken Wahnwitzes zu schweigen, hätte für mich als ehemaligem Richter das bedeutet, was den Herren Hitler, Ulbricht und Honecker mit zu ihrer Macht und zur weiteren Erhaltung ihrer Macht verholfen hat: Passivität, Mitmachen und letzten Endes auf diese Weise Mittäterschaft. Und noch einmal fühle ich mich in diesem Zusammenhang gehalten zu betonen: Nicht umsonst hatte ich beim Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 in Berlin in der Straße Unter den Linden sowjetische Panzer angehalten und die Konfrontation mit einer den Panzern folgenden Schützenkette sowjetischer Soldaten mit aufgepflanztem Bajonett unter Inkaufnahme entsprechender wütender Gewehrkolben-Stöße durchgestanden. Und nicht umsonst bin ich Ende Juni 1961 von meinem Wohnsitz in Ost-Berlin unter Trennung von meiner Familie nach West-Berlin geflüchtet. [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]

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