(8.) Mein siebentes Schreiben an Dr. Angela Merkel vom 15.10.2007

Es folgen fünf weitere Schreiben an Frau Dr. Angela Merkel.


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 15.10.2007
Einschreiben/Rückschein
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
5. Erinnerung
Willy-Brandt-Straße 1
11011 Berlin




Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten und vierten Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007 und 8.8.2007

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!

Leider haben Sie auch auf meine 4. Erinnerung vom 8.8.2007 nicht geantwortet. Ich sehe mich deshalb gehalten und ich erlaube mir somit, Sie nun mehr zum fünften Mal nachdrücklich um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.02.2006 und in meinen an Sie gerichteten fünf Schreiben vom 26.04., 1.9., 1.12.2006, 12.2. und 8.8.2007 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch die Aufnahme weiterer Staaten zu bitten. Als Welt-Handlungsreisende in Menschenrechtsangelegenheiten sollten Sie mir dabei auch willig und aufrichtig die Frage beantworten können, sollen und wollen, ob die Nichtbeteiligung des Deutschen Volkes in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten im Wege der Volksabstimmung über die Anordnungen des Art. 20 GG hinweg auch den Menschenrechten genügt. Geradezu wie ein Witz mutet es an, wenn in dem von Ihnen betriebenen EU-Verfassungsvertrag zwar Volksbegehren vorgesehen sind, in denen mit einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragt werden kann, wenn der EU-Verfassungsvertrag selbst jedoch einer Volksabstimmung nicht unterliegen soll. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 15.10.2007 hier!]

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