Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
11011 Berlin
Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen
Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007, 18.2.2008 und 31.5.2008
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!
Inzwischen haben sich die Geschehnisse in dieser Angelegenheit so entwickelt, wie ich es Ihnen zum größten Teil vorausschauend als ein Menetekel an die Wand Ihres egozentrisch orientierten, abgeschirmten, unzugänglichen und durch Ihre DDR-Biografie einschließlich der obskuren Zeit Ihrer zwölfjährigen Tätigkeit an der Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin im Sinne eines negativen Umganges mit demokratischen Verhältnissen geprägten Herrschaftsbereichs geschrieben habe. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 10.8.2008 hier!]

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