Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
An die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
-persönlich -
Bundeskanzleramt
11011 Berlin
Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Gesamtsituation Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen über grundsätzliche EU-Fragen
Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine an Sie gerichteten zweiten, dritten, vierten und fünften Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006, 12.2.2007, 8.8.2007, 15.10.2007, 18.2.2008, 31.5.2008 und 10.8.2008
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!
Wenn ich hier und auch früher die einleitenden Worte meiner Erinnerungsschreiben jeweils wiederholt habe, so bitte ich Sie, dieses Vorgehen nicht auf eine gedankenlose Stillosigkeit oder eine primitive Arbeitserleichterung meinerseits zurückzuführen, sondern darin den Hinweis auf den unveränderten Sinn und Zweck meiner auch mich allmählich ermüdenden bisherigen vergeblichen Eingaben zu finden.
Inzwischen hat die Politik der vom Deutschen Volke als Souverän bisher nicht legitimierten Europäischen Union weitere gegen die Menschenrechte verstoßende menschenunwürdige Folgen gehabt: Der auch von der EU betriebene militärische Überfall auf Serbien, die auch und vor allen Dingen auch von ihr mit Zuckerbrot und Peitsche betriebene Loslösung des Kosovo von Serbien und die Anerkennung des Kosovo als ein unabhängiger Staat haben offensichtlich auch den Krieg zwischen Georgien und Russland zur Folge gehabt. ...
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieses Schreibens vom 8.12.2008 hier!]

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