[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 23.7.2013 hier!]
Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 23.7.2013
Einschreiben/Rückschein An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
- persönlich -
Bundeskanzleramt
Az.: 13 IFG-02814-IN2013/NA21 und NA30
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betr.:
Meine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gemäß Art. 17, 45 c GG vom 3.5.2011, Az.: Pet 3-17-04-2002-025289 und neuerdings Pet 3-17-04-2002-025289 a
Bezug:
Meine an Frau Dr. Merkel persönlich gerichteten Schreiben vom 26.3., 5.5., 23.5. und 21.6.2013; die an mich gerichteten beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5. und 20.6.2013 (Referat 131, Robert Vietz), Az.: 13 IFG 02814-IN2013/NA21 und NA30
Anlagen: 2
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Vietz!
In obiger Sache danke ich Ihnen, sehr geehrter Herr Vietz, für Ihre beiden Schreiben vom 13.5.2013 nebst vier Anlagen und vom 20.6.2013 nebst zwei Anlagen, von denen die letzteren beiden Anlagen Fotokopien der beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011 an den Petitionsausschuß sind. Die Kenntnisnahme dieser beiden Stellungnahmen hat mir der Petitionsausschuß bisher bedauerlicherweise verweigert. Umso dankbarer bin ich Ihnen – sehr geehrter Herr Vietz – für diese Unterrichtung. Bereits aus dem Vortrag des Bundskanzleramts in diesen beiden Schreiben – abgesehen von dem an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 – ergibt sich klar und eindeutig, daß sich Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben in keiner Weise geäußert und nicht einmal eine Empfangsbestätigung abgegeben haben. Das entspricht durchaus auch meinen ausführlichen Darstellungen. Umso erstaunlicher und bedauernswerter ist es, daß der Petitionsausschuß trotz allem das Gegenteil angenommen hat. Wie er dazu gekommen ist, wird er noch zu erklären haben. Auf jeden Fall entspricht diese Art der Petitions-Bearbeitung – zurückhaltend ausgedrückt – nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sollte der Petitionsausschuß etwa irrtümlicherweise angenommen haben, daß die behördlichen Antworten auf meine früher an andere Politiker gerichteten Schreiben – die nicht den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bilden – Antworten auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten jetzigen zwölf Schreiben seien, so ließe eine derartige offensichtlich falsche Annahme eine haarsträubend nachlässige Art und Weise der Bearbeitung oder vielleicht sogar noch Schlimmeres vermuten. In der Anlage 1 füge ich Ihnen eine Abschrift meines an den Petitionsausschuß gerichteten, dieses Vorgehen entsprechend rügenden Schreibens vom 12.7.2013 bei. Bekräftigt wird dieser vernichtende Eindruck von der Arbeitsweise dieses Organs – dessen Aufgabe es ist, insbesondere die Interessen des Volkes zu vertreten – auch dadurch, dass der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung wesentliche Teile des Vortrags des Bundeskanzleramts in dessen beiden Schreiben vom 18.8.2011 ganz einfach wortwörtlich abgeschrieben hat und sich demgegenüber mit meinem nun wirklich ausführlichen, in viele Einzelheiten gehenden und nicht gerade dämlichen Vorbringen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.
In der Anlage 2 übersende ich Ihnen eine Fotokopie des an mich gerichteten Schreibens des Petitionsausschusses vom 4.6.2013 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Petitionsverfahren wird also offensichtlich fortgeführt. [...]
Meine vom Bundeskanzleramt mit seinem Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf den Seiten 2 unten und 3 oben zitierten und gerügten Worte in meinen an Frau Dr. Merkel gerichteten 9. und 10. Schreiben vom 31.5. und 10.8.2008 – 7. und 8. Erinnerung – sind bedauerlicherweise aus dem Zusammenhang gerissen und so nicht recht verständlich. So zum Beispiel drückt der in meinem 10. Schreiben enthaltene Passus, „auch für dieses Verhalten vermag ich Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen angeekelt vorerst nur die Worte „pfui Teufel!“ entgegenzuschleudern; weitere Worte liegen mir auf der Zunge und um einiges nachhaltigere Taten bieten sich mir an …“, meine berechtigte Empörung über den deutschen Angriff auf Jugoslawien und über die von Frau Dr. Merkel betriebene entsprechende Folgepolitik aus. Wobei das beabsichtigte Ergebnis die schließlich erfolgte endgültige Abtrennung des Kosovo von Serbien im Anschluß an die vorangegangene völkerrechtswidrige Bombardierung und militärische Unterwerfung Serbiens durch die Nato unter unmittelbarer deutscher Beteiligung mit ihren schlimmen Folgen auch für die Gesundheit und das Leben vieler unschuldiger Menschen war. Wie sehr Frau Dr. Merkel entgegen den Interessen Europas an einer friedlichen Welt dazu neigte, Probleme mit Gewalt zu lösen, zeigen auch ihre bereits vor ihrer Übernahme des Bundeskanzleramts eifrig entfalteten Bemühungen, bei dem von den USA unter herbeimanipulierten Vorwänden betriebenen irrsinnigen Angriff auf den Irak auch Deutschland mitmachen zu lassen. Diese ihre unfriedliche außenpolitische Betriebsamkeit hat Frau Dr. Merkel dann später dadurch fortgesetzt, daß sie entgegen dem völkerrechtlichen Grundsatz der staatlichen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten die Revolutionen in den nordafrikanischen Staaten und in Syrien mit ihren dem Weltfrieden zusehends immer mehr schadenden Folgen unterstützt hat und zum Teil immer noch unterstützt und so für weitere unmenschliche Leiden gesorgt hat und teilweise auch immer noch sorgt. Auch in letzter Zeit wieder hat sie ihr unfriedliches Wirken dadurch fortgesetzt, daß sie sich in Anpassung an den Druck der beiden Krieg und Frieden händelnden „Super“-Mächte an maßgeblicher Stelle nachdrücklich dafür eingesetzt hat, daß die EU jetzt den auf Seiten der Regierung Assads kämpfenden militärischen Arm der libanesischen Hisbollah ohne eine vernünftige, überzeugende Begründung als Terrorgruppe geächtet hat. Was für eine feige und hinterhältige Art der Führung eines Krieges! Wie sehr diese diplomatisch unkluge, dumme und menschenfeindliche Aktivität die Auseinandersetzungen im Nahen Osten und insbesondere den Krieg in Syrien mit seinen sich gegenseitig bekämpfenden chaotischen Oppositionsgruppen einschließlich wütend für den „Gottesstaat“ streitender Islamistengruppen anheizen und damit auch dem dünnhäutigen Frieden in Europa und insbesondere in Deutschland weiter schaden wird, ist für den erfahrenen, verantwortungsbewußten mitteleuropäischen Staatsbürger offensichtlich. Die Worte, die mir auch dabei wieder auf der Zunge liegen, bedürfen hier keiner Wiederholung. Mann, ist meine Zunge schon wund…; aber immerhin besser, als wenn ich sie mir von den hierauf so begierigen Hütern dieses Rechtsstaates unter feixenden Schuldzuweisungen abschneiden ließe. Wenn viele der von diesen hochgeputschten kriegerischen Auseinandersetzungen in schlimmer Weise betroffenen Menschen jetzt in Deutschland um Aufnahme und Hilfe ersuchen und hier auch aufgenommen und unterstützt werden, so wirft Frau Dr. Merkel einmal mehr der Deutschen mit großem Fleiß sauer erarbeitetes Geld zum Fenster hinaus, das ohne den von Frau Dr. Merkel beförderten Unfrieden Deutschland zugute gekommen wäre – womit ich wieder bei den Kürzungen der Ruhegehälter der deutschen Richter und Beamten angelangt bin, dem eigentlichen Ausgangspunkt für dieses ganze jetzt mehr als sieben Jahre währende Verfahren und meine nahezu unglaublich geduldige und entsprechend beharrliche und konsequente Strampelei. Vielleicht werden dem inzwischen reichlich verwirrten, aber dennoch am Ball gebliebenen etwaigen Leser die Zusammenhänge in dieser in der Tat wirren und nahezu unverständlichen Angelegenheit so ein wenig klarer.
Nach allem war es umso eher geboten, auch schon der die militärische Gewalt fortsetzenden Serbien-Folgepolitik Frau Dr. Merkels zu widersprechen und dabei wenigstens mit klaren Worten Nägel mit Köpfen zu machen. Gerade auch angesichts der Geschichte Deutschlands im Dritten Reich kann der nahezu unglaubliche und unfaßbare militärische Überfall auf Serbien auch durch deutsche Soldaten mit dem erstrebten und erreichten Ziel der Zerrreißung Serbiens meines Erachtens nur noch als eine nationale deutsche Schande betrachtet und gebrandmarkt werden. Wenn ich den diese Schandtat Nutzenden und sie weiter Betreibenden dann in meinem an Frau Dr. Merkel gerichteten 10. Schreiben vom 10.8.2008 – 8. Erinnerung – „angeekelt vorerst nur die Worte „pfui Teufel“ entgegengeschleudert“ habe, so habe ich damit meines Erachtens durchaus jedenfalls in meinem berechtigten und rechtlichen Interesse, darüber hinaus aber auch in dem entsprechenden Interesse eines großen Teils des Deutschen Volkes gehandelt. Demgegenüber liegen die diesbezüglichen Äußerungen des Bundeskanzleramts auf Seite 3 seines an den Petitionsausschuß gerichteten Anschreibens vom 18.8.2011 völlig neben der Sache, wenn es dort ohne jegliches Eingehen auf die Zusammenhänge heißt: „Die Formulierungen machen aus hiesiger Sicht deutlich, daß es dem Petenten nicht um eine sachorientierte Diskussion geht und er sich zudem einer Wortwahl bedient, die zumindest beleidigende, wenn nicht gar strafrechtlich relevante Äußerungen enthält.“ Derjenige, dem es nicht um eine „sachorientierte Diskussion“ ging und geht, war und ist hier offensichtlich nicht meine Wenigkeit, sondern Frau Dr. Merkel, die einen Diskussionsbeitrag bisher nicht einmal in Form einer einzigen Eingangsbestätigung, geschweige denn in Form einer weitergehenden Äußerung geleistet hat, obwohl ich mich darum mehr als sieben Jahre lang, gestützt auf mein Petitionsgrundrecht des Art. 17 GG, mit einem mich geradezu selbst beleidigenden und erniedrigenden Aufwand bemüht habe. [...]
Der langen Rede kurzer Sinn: Nach allem beabsichtige ich nunmehr, auf der Grundlage meines mir gemäß Art. 17 GG zustehenden Petitionsgrundrechts gegen Sie – sehr geehrte Frau Dr. Merkel – beim Verwaltungsgericht Klage zu erheben mit dem Antrag, mir nach meinen siebenjährigen vergeblichen Bemühungen Ihnen gegenüber endlich die akute und immer dringender werdende Frage zu beantworten, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten – so zum Beispiel jetzt in der Angelegenheit des am 1.7.2013 erfolgten Beitritts Kroatiens zur EU – keine Volksabstimmungen gibt. Bitte, prüfen Sie zusammen mit dem Bundeskanzleramt und Ihren weiteren Beratern, ob es sich für Sie, Ihre Mitarbeiter und unseren Staat physisch und psychisch lohnt, ein derart aufwendiges Verfahren auf sich zu nehmen, das durch ein normales Verhalten im Rahmen des gesunden Menschenverstandes vermieden werden könnte. [...]
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 23.7.2013 hier!]

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