(26.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 13.05.2013 auf mein Schreiben vom 26.03.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie die Bundeskanzlerseite auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zugibt, daß die Bundeskanzlerin sich auf meine 12 an sie in der Zeit vom 09.03.2006 bis zum 27.05.2009 gerichteten Schreiben nicht gemeldet hat; und wie die Bundeskanzlerseite damit die an den Haaren herbeigezogenen gegenteiligen Behauptungen des Petitionsausschusses, auf die die abweisende Petitionsentscheidung wesentlich gestützt worden ist, als unwahr entlarvt.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut dieser Antwort vom 13.05.2013 nebst 4 Anlagen hier!.]





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