[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 12.7.2013 hier!]
Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 12.7.2013
Einschreiben/Rückschein An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289
Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3.2013 und 22.5.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013
2 Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren!
In obiger Sache danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 4.6.2013 und übersende Ihnen in den Anlagen 1 und 2 mit der Bitte um Kenntnisnahme und um geistige Verarbeitung eine Abschrift meines an Frau Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 26.3.2013 und eine Fotokopie des an mich gerichteten Antwort-Schreibens des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 nebst jenem letzteren Schreiben in Fotokopien beigefügten vier Anlagen, nämlich: An mich gerichtete drei Schreiben des Bundeskanzleramts vom 19.5.1999, 13.6.2002, 4.2.2005 und ein an das Bundesministerium des Innern gerichtetes Schreiben des Bundeskanzleramts vom 22.3.2006, mit dem mein an Frau Dr. Merkel persönlich gerichtetes erstes Schreiben vom 9.3.2006 dem Bundesministerium des Innern mit der Bitte um Übernahme der weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber übersandt worden ist und in dem es dann weiterhin heißt, daß das Bundeskanzleramt eine Abgabenachricht nicht erteilt habe und daß es für die Übersendung einer Abschrift des Antwortschreibens des Bundesministeriums des Innern an den Einsender (also an mich) dankbar wäre. Die an mich gerichteten drei Schreiben des Bundeskanzleramts vom 19.5.1999, 13.6.2002 und 4.2.2005 rühren aus früheren Eingaben meinerseits her. Sie sind mir bekannt und haben mit meinen den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bildenden an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben – beginnend mit dem ersten Schreiben vom 9.3.2006 – nichts zu tun. Zu diesen vier früheren Schreiben heißt es dann auf Seite 2 oben des an mich gerichteten jetzigen Schreibens des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013:
„Im Einzelnen wird Ihnen gem. § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu folgenden antragsrelevanten Dokumenten des Bundeskanzleramts gewährt:“
Anschließend werden dann die erwähnten vier Schreiben vom 19.5.1999, 13.6.2002, 4.2.2005 und 22.3.2006 in einer Einkästelung aufgeführt. Weiterhin heißt es dann:
„Bei den aufgeführten Schreiben handelt es sich um sämtliche Antwortschreiben, die auf Ihre Schreiben an das Bundeskanzleramt gefertigt wurden. Auf Ihre Schreiben, die nach dem 22. März 2006 beim Bundeskanzleramt eingingen, wur-de nicht mehr geantwortet.“
Hiernach trägt das für die Bundeskanzlerin handelnde Bundeskanzleramt also selbst vor, daß die Bundeskanzlerseite auf meine zwölf an die Bundeskanzlerin gerichteten und den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bildenden Schreiben nicht geantwortet und also – wie daraus folgt – auch nicht einmal entsprechende Empfangsbestätigungen erteilt habe. Die Angabe des Datums des 22.3.2006 („die nach dem 22. März 2006 beim Bundeskanzleramt eingingen“) beruht offensichtlich darauf, daß das an das Bundesministerium des Innern gerichtete, mein Schreiben an Frau Dr. Merkel vom 9.3.2006 betreffende Abgabeschreiben des Bundeskanz-leramts dieses Datum trägt. Dabei wird dort – wie ich oben bereits zitiert habe – ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Bundeskanzleramt eine Abgabenachricht an mich nicht erteilt habe und daß das Bundeskanzleramt für die Übersendung einer Abschrift des Antwortschreibens des Bundesministeriums des Innern an mich dankbar wäre. Irgendein Antwortschreiben oder wenigstens eine Empfangsbestätigung habe ich jedoch auch vom Bundesministerium des Innern niemals erhalten, wie ich bereits mehrmals vorgetragen habe. Im Zusammenhang mit meinem an Frau Dr. Merkel in diesem Petitionsverfahren gerichteten Schreiben vom 26.3.2013, in dem ich um Beweismittel für irgendeine Antwort auf meine zwölf Schreiben – und sei es auch nur in Form einer Empfangsbestätigung – gebeten habe, ergibt sich aus dieser Stellungnahme des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 klar und eindeutig, daß das Bundeskanzleramt selbst vorträgt, daß eine entsprechende Äußerung auf meine zwölf Schreiben von Seiten der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts nicht erfolgt sei. Demgegenüber heißt es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses unzutreffenderweise, daß meine Schreiben anfangs vom Bundeskanzleramt noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet worden seien und daß ich in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden. Woher der Petitionsausschuß diese eigenartige, falsche Erkenntnis trotz meines ausführlichen gegenteiligen Vortrages in meiner 46-seitigen Petition vom 3.5.2011 und insbesondere auch trotz der jetzigen gegenteiligen Angaben der Bundeskanzlerseite selbst genommen hat, ist mir schleierhaft und beleuchtet einmal mehr die Arbeitsweise derjenigen, die sich als Vertretung des Deutschen Volkes begreifen. [...]
[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 12.7.2013 hier!]

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen