(30.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 20.06.2013 auf meine Schreiben vom 05.05. und 23.05.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie das Bundeskanzleramt mir Fotokopien seiner Stellungnahmen im Petitionsverfahren entgegen der ­Geheimhaltungstaktik des Petitionsausschusses jetzt nachträglich wunschgemäß auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Kenntnisnahme übersendet.

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