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(23.) Mein Schreiben vom 26.3.2013 an die Bundeskanzlerin
Wie ich Frau Dr. Merkel auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) schuldlos irrtümlicherweise darum ersuche, vom Petitionsausschuß dem Bundeskanzleramt zu Unrecht als abgegeben unterstellte, tatsächlich aber – wie sich später herausstellte - vom Bundeskanzleramt nicht abgegebene offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen durch Beweisunterlagen als richtig zu belegen. Sollte der verwirrte, mutige Leser den Sinn dieser in der Tat wirr klingenden Themenumschreibung verständlicherweise nicht erfassen können, so mag er sich dafür bei dem Petitionsausschuß bedanken, der diese Angelegenheit entsprechend wirr und falsch bearbeitet hat.
[Klicken Sie hier für die Großansicht dieses Schreibens vom 26.03.2013.]
Wie der Petitionsausschuss und Frau Dr. Merkel auf meine beiden Schreiben vom 26.3.2013 reagiert haben, werde ich Ihnen sobald wie möglich mitteilen.
Berlin, am 17. April 2013
Hans-Joachim Schmidt
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