Wie die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Merkel und ihr Bundeskanzleramt mein Petitionsbegehren gemäß Art. 17 GG auf Auskunfterteilung mit völlig neben der Sache liegenden Ausreden abzuwehren suchen. Und wie der Deutsche Bundestag mein Petitionsbegehren durch Beschluß vom 13.12.2012 auf die Empfehlung seines Petitionsausschusses ablehnt und sich dabei auch auf allein von ihm behauptete falsche Tatsachen stützt, die er fälschlich aus dem Vortrag des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren herleitet, obwohl sie sich daraus ganz offensichtlich nicht ergeben; wobei mir der Bundestag durch seinen Petitionsausschuß zu diesem mir damals unbekannten Vortrag des Bundeskanzleramts vor seinem Beschluß vom 13.12.2012 und auch danach nicht das rechtliche Gehör gewährt hat.
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