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H.-J. Schmidt redet Tacheles

Mein merkwürdig einseitiger "Schriftwechsel" mit der
deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

(18.) Die weitere Antwort des Petitionsausschusses vom 19.7.2011



[Klicken Sie hier für die Großansicht dieser weiteren Antwort des Petitionsausschusses vom 19.7.2011!]

Über die weitere Entwicklung des Vorganges werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Berlin, am 23.7.2011
Hans-Joachim Schmidt
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(17.) Die Antwort des Petitionsausschusses vom 5.7.2011 auf meine Erwiderung vom 15.6.2011



[Klicken Sie hier für die Großansicht dieser Antwort vom 5.7.2011!]
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Thema

1. In acht Schritten z. Zt. seit Juli 2003 noch laufende Kürzungen des Ruhegehaltes auch derjenigen deutschen Beamten und Richter, die beim vergangenen ersten Kürzungsschritt bereits Ruhegehaltsempfänger waren.

2. Schriftsatz des Autors an das Verwaltungsgericht Berlin vom 28.02.2006, enthaltend auch die Kritische Stellungnahme des Autors vom 28.02.2006 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1387/02 vom 27.09.2005, durch das die Ruhegehaltskürzungen zu 1. als rechtens betrachtet werden.

3. Vergeudung deutscher Steuergelder durch deutsche Regierungen an alle Welt.

4. Die von der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel trotz zwölf entsprechender Anfragen des Autors nicht beantwortete offene Frage, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen in Deutschland stattfinden.

5. Die an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gemäß Art. 17, 45 c GG gerichtete Petition des Autors vom 03.05.2011 mit dem Ersuchen, Frau Dr. Merkel zur Beantwortung der Frage zu Ziffer 4. zu veranlassen.

6. Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 und 3.9.2013, durch die das Petitionsbegehren des Autors ablehnt worden ist, und die ihnen zugrundeliegenden Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses. Des Autors Protest dagegen.

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Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht im Ruhestand, Berlin; besorgt um Recht und Gerechtigkeit und um das Wohl Deutschlands.
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