(39.) Diesen Blog schließe ich hiermit

Entgegen meiner früheren Absicht habe ich gegen die Bundeskanzlerin Dr. Merkel auf die Beantwortung meiner ihr gemäß Art. 17 GG gestellten Frage, warum in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen in Deutschland stattfinden, nicht Klage erhoben. Denn ich bin schließlich nach langen Überlegungen zu dem Schluss gekommen, dass die Bundeskanzlerin sich durch ihre Nichtbeantwortung trotz meiner vielen schriftlichen Bemühungen in der Zeit vom 26.04.2006 bis zum 09.12.2013 und durch ihre Flüchtlings- und Überfremdungspolitik - insbesondere durch die Öffnung der deutschen Grenzen für 900.000 fremde Menschen, die zum großen Teil nicht einmal Ausweispapiere mit sich führten, am 05.09.2015 - selbst gerichtet hat. Mir, der deutschen Justiz und Ihnen als Leser ist damit in dieser Angelegenheit vieles erspart worden.

Berlin, am 15.05.2019
Hans-Joachim Schmidt

(38.) Mein Schreiben vom 9.12.2013 an die Bundeskanzlerin

Mit ihm übersende ich der Bundeskanzlerin eine Abschrift meines an den Petitionsausschuß gerichteten Schreibens vom 8.12.2013 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

[Lesen Sie die Großansicht dieses Schreibens vom 9.12.2013 hier!]




[Lesen Sie die Großansicht dieses Schreibens vom 9.12.2013 hier!]


Über die weitere Entwicklung des Vorganges werde ich die Leser auf dem Laufenden halten.

Berlin, am 11.12.2013
Hans-Joachim Schmidt

(37.) Mein Schreiben vom 8.12.2013 an den Petitionsausschuß

Wie ich dem Deutschen Bundestag und dem Petitionsausschuß wiederum empört vorwerfe, daß auch die ablehnende neue zweite Entscheidung vom 3.9.2013 und die zugrundeliegende zweite Beschlußempfehlung wieder auf dieselben inzwischen sogar vom Bundeskanzleramt selbst eindeutig als falsch bezeichneten falschen Tatsachen gegründet sind.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 8.12.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 8.12.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289 und Pet3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3., 22.5., 12.7. und 25.7.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013; die mein Petitionsanliegen erneut ablehnende Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur BT-Drucksache 17/14683, deren Datum mir nicht mitgeteilt worden ist; der entsprechende mein Petitionsanliegen erneut ablehnende Beschluß des Deutschen Bundestages vom 3.9.2013, durch den das Petitionsverfahren erneut abgeschlossen worden ist

2 Anlagen


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit der Beschlußempfehlung zur BT-Drucksache 17/14683 und dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 3.9.2013, durch die mein Petitionsanliegen erneut abgelehnt worden ist, sind der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages und der seiner Beschlußempfehlung folgende gesamte Deutsche Bundestag noch eindrucksvoller in den Spuren der vergangenen zwölfjährigen gesamtdeutschen Geschichte und der darauf folgenden DDR-Tragikomödie gewandelt, als sie es schon mit ihren mein Petitionsanliegen gleichfalls ablehnenden früheren Entscheidungen getan haben, nämlich mit der Beschlußempfehlung zur Bundestagsdrucksache 17/11863 und dem Beschluß vom 13.12.2012. Was haben die Verantwortlichen in dieser Angelegenheit, deren verfassungsmäßige Aufgabe es ist, die Interessen des von ihnen vertretenen Deutschen Volkes wahrzunehmen, aus dem Grundrecht der Bitten, Beschwerden und der Petition an die Volksvertretung des Art. 17 GG gemacht, dessen Aufgabe es ist, dem interessierten deutschen Bürger als dem deutschen Souverän – Art. 20 Abs. 2 GG – die Mitwirkung an der rechtsstaatlichen, demokratischen Entwicklung Deutschlands zu ermöglichen! Einen schmutzigen Lappen haben sie in diesem Fall daraus gemacht, den sie mir in einer miesen, hämischen und höhnischen Weise um meine erkennbar rechtsstaatlich gespitzten und geschärften Ohren geschlagen haben! Sie haben ihre Ablehnung meiner berechtigten und rechtlichen Interessen in ihrer ersten Beschlußempfehlung und in ihrem ersten Beschluß zu einem wesentlichen Teil auf einen unbestritten falschen Sachverhalt gegründet und es nicht einmal für nötig gehalten, diesen falschen Sachverhalt in ihrer zweiten Beschlußempfehlung zur BT-Drucksache 17/14683 und in ihrem entsprechenden zweiten Beschluß vom 3.9.2013 zu berichtigen und ihre ablehnende Sichtweise dementsprechend zu überprüfen. Entgegen meinem ausführlich substantiierten Vortrag in meiner Petition vom 3.5.2011 haben sie nämlich in ihrer ersten Beschlußempfehlung und ihrem ersten Beschluß ganz einfach ohne nähere Hinweise unterstellt, daß meine an die von mir gerügte Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten elf Schreiben vom 26.4., 1.9., 1.12.2006, 12.2., 8.8., 15.10.2007, 18.2., 31.5., 10.8., 8.12.2008 und 27.5.2009 „anfangs vom Bundeskanzleramt zwar noch als eingegangen bestätigt, jedoch nicht weiter beantwortet“ worden seien, daß ich „in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden und daß die Erteilung von Eingangsbestätigungen ab einem gewissen Zeitpunkt eingestellt“ worden sei. Dabei beinhalteten meine besagten elf Schreiben in erster Linie und vor allem die Bitte an Frau Dr. Merkel, mir die Frage zu beantworten, warum es in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten in Deutschland keine Volksabstimmungen gibt. Entgegen der durch keinerlei Hinweise näher belegten Unterstellung des Petitionsausschusses und des ihm folgenden gesamten Deutschen Bundestages hatte ich in meiner Petition vom 3.5.2011 klar und eindeutig vorgetragen, daß mir auf meine elf Schreiben ebenso wie auf mein erstes Schreiben an Frau Dr. Merkel vom 9.3.2006 bundeskanzlerseits keinerlei Äußerungen, und zwar trotz meiner mehrfachen entsprechenden schriftlichen Bitte auch nicht einmal eine einzige Empfangsbestätigung zuteil geworden waren. Woher der Petitionsausschuß und ihm folgend der Deutsche Bundestag ihre Annahme von Eingangsbestätigungen und darin enthaltenen Hinweisen, dass meine Bewertungen nicht geteilt würden, genommen haben, war und ist für mich ganz einfach unerfindlich, weil in der entsprechenden damaligen Beschlußempfehlung und dem damaligen Beschluß in dieser Hinsicht keinerlei Hinweise enthalten sind. Als eine Erklärung bot sich mir hier die Möglichkeit an, dass in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren entsprechende falsche Angaben enthalten sein könnten. Denn daß der Petitionsausschuß das Bundeskanzleramt in das Petitionsverfahren einbezogen hatte und daß das Bundeskanzleramt dementsprechend eine Stellungnahme abgegeben hat, war in der Beschlußempfehlung erwähnt. Entgegen dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewährung rechtlichen Gehörs, das unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten grundsätzlich auch im streitigen Petitionsverfahren der Art. 17, 45 c GG zu gelten hat, wenn der Bundestag hier auch nicht in der Eigenschaft eines Gerichtes handelt – siehe hierzu Art. 103 Abs. 1 GG – hat es der Petitionsausschuß jedoch versäumt, mir diese Stellungnahme vor seiner damaligen Beschlußempfehlung und vor dem damaligen entsprechenden abschließenden Beschluß zur Kenntnis zu geben und mir so hierzu eine Äußerung zu ermöglichen. Damit war ich also auf bloße Vermutungen angewiesen, als ich nach einer Erklärung für die falsche Annahme des Petitionsausschusses und des Bundestages suchte. Natürlich bot sich dabei für mich die Möglichkeit an, daß die Stellungnahme des Bundeskanzleramts in dieser Hinsicht falsch war. Daß mich dieser Schluß nicht gerade beruhigte, sondern eher noch mehr gegen das Verhalten der Bundeskanzlerseite in der ganzen Angelegenheit einnahm, dürfte einleuchten. Dementsprechend ersuchte ich den Petitionsausschuß in meiner 35-seitigen Gegenvorstellung vom 26.3.2013 empört um eine Klärung des Widerspruchs zwischen den von mir vermuteten falschen Angaben des Bundeskanzleramts und meinem klaren und eindeutigen Vortrag eines totalen Schweigens auf meine sämtlichen an die Bundeskanzlerin gerichteten zwölf Schreiben einschließlich des ersten grundlegenden Schreibens vom 9.3.2006 und um die Übersendung einer Abschrift der Stellungnahme des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren, um mir so die Kenntnisnahme zu ermöglichen, ob die bewußte falsche Annahme des Petitionsausschusses und des Bundestages auf einem falschen Vortrag des Bundeskanzleramts beruhte oder ob der Petitionsausschuß hier etwa einem Irrtum erlegen war oder aber möglicherweise sogar bewußt falsche Tatsachen unterstellt hat. Auch mit letzterem musste ich nach allem rechnen. Demgegenüber hielt es der Petitionsausschuß nicht für nötig, mir die Stellungnahme des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren zu übersenden, geschweige denn, den Widerspruch zwischen meinem klaren und eindeutigen Vortrag des totalen Schweigens der Bundeskanzlerseite auf meine Schreiben einerseits und der Annahme von Eingangsbestätigungen mit Hinweisen darauf, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, andererseits zu klären. Jedenfalls hat sich der Petitionsausschuß in dieser Hinsicht nicht mehr geäußert. So sah ich mich dann gehalten, mich selbst noch einmal an die Bundeskanzlerin zu wenden. Ich ersuchte sie also mit meinen Schreiben vom 26.3. und 5.5.2013 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5.9.2005 um Übersendung von Fotokopien der Stellungnahmen der Bundeskanzlerseite im Petitionsverfahren und um Mitteilung, woraus sich ergebe, daß das Bundeskanzleramt – wie es in der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses heißt –den Eingang meiner an die Bundeskanzlerin gerichteten zwölf Schreiben ganz oder teilweise bestätigt habe und daß ich in den Eingangsbestätigungen auch darauf hingewiesen worden sei, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden. Daraufhin hat mir das Bundeskanzleramt mit seinen beiden Schreiben vom 13.5. und 20.6.2013 unter der förmlichen Stattgabe meiner beiden in meinen Schreiben vom 26.3. und 5.5.2013 enthaltenen Anträge gemäß § 1 Abs. 1 IFG geantwortet und mir mit dem Schreiben vom 20.6.2013 seine beiden Stellungnahmen im Petitionsverfahren vom 18.8.2011 übersandt. Bereits aus diesen beiden letzteren Stellungnahmen ergibt sich, daß das Bundeskanzleramt mit den Schreiben, die es als eingegangen bestätigt habe, wobei die Eingangsbestätigungen mit Hinweisen versehen gewesen seien, daß meine Bewertungen nicht geteilt würden, nicht etwa meine in dieser Petitionsangelegenheit in Frage stehenden zwölf Schreiben an die Bundeskanzlerin in der Zeit vom 9.3.2006 bis zum 27.5.2009 gemeint hat, sondern vielmehr meine zeitlich weit davor liegenden anderen Schreiben in völlig anderen Angelegenheiten in den Jahren 1999, 2002 und 2005. Das hat das Bundeskanzleramt dann auch in seinem an mich gerichteten Schreiben vom 13.5.2013, das ich dem Petitionsausschuß zur Kenntnisnahme übersandt habe, bewundernswert – ohne jede Ironie – substantiiert dargelegt. Wie der Petitionsausschuß angesichts der klaren Darstellung des Bundeskanzleramts bereits in dessen beiden Stellungnahmen vom 18.8.2011 im Petitionsverfahren fälschlich annehmen konnte, daß die vom Bundeskanzleramt „anfangs noch als eingegangen bestätigt“ behandelten Schreiben meine in diesem Petitionsverfahren den Gegenstand bildenden zwölf Schreiben gewesen seien, ist mir ganz einfach schleierhaft! Zumindest hat der Petitionsausschuß dabei grob fahrlässig ohne jegliches Verstehen meines und des Bundeskanzleramts insoweit übereinstimmenden Vortrags gehandelt und damit in einer empörenden Weise gegen rechtsstaatliche Grundsätze handelnd gepfuscht! Das gilt umso mehr, als mir der Petitionsausschuß die beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011 weder vor noch nach seiner ersten Beschlußempfehlung von 2012 zur BT-Drucksache 17/11863 und dem entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 zur Kenntnis gegeben hat, um so eine Klärung zu ermöglichen. Zudem habe ich dem Petitionsausschuß in meiner 35-seitigen Gegenvorstellung vom 26.3.2013 noch einmal besonders klar, eindeutig und ausführlich dargelegt, daß ich auf keines meiner an die Bundeskanzlerin gerichteten insgesamt zwölf Schreiben bundeskanzlerseits irgendeine Äußerung – und sei es auch nur eine Empfangsbestätigung – erhalten habe. Angesichts dieser gesamten Situation legt dieses das Recht, die Gerechtigkeit und die Rechtsstaatlichkeit geradezu mit Füßen tretende Verhalten sogar die Überlegung nahe, ob der Petitionsausschuß in dieser Weise vielleicht sogar bewußt gehandelt und so als Institution des Deutschen Bundestages und damit in Vertretung des Deutschen Volkes gegen meine Interessen und Rechte als Teil dieses Volkes verstoßen hat. Diese Überlegung bietet sich umso mehr an und gewinnt zunehmend Gestalt auch dadurch, daß der Petitionsausschuß in seiner jetzigen zweiten Beschlußempfehlung von 2013 zur BT-Drucksache 17/14683 und ihm folgend der Bundestag in seinem jetzigen zweiten Beschluß vom 3.9.2013 in keiner Weise auf die dem Petitionsausschuß von mir übersandten, an mich gerichteten entsprechenden beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5. und 20.6.2013 in irgendeiner Weise reagiert, geschweige denn sich entschuldigt haben. Dabei ergibt sich die besagte grundlegend falsche Annahme des Petitionsausschusses und des gesamten Bundestages besonders klar auch aus dem ausführlichen Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013. [...]

Nach allem bin ich also gezwungen, meine in der Tat mühevollen, siebeneinhalb Jahre lang währenden Bemühungen, Frau Dr. Merkel als Bundeskanzlerin zur Beantwortung meiner besagten Frage in Respektierung meines entsprechenden Grundrechts gemäß Art. 17 GG zu veranlassen, ohne die darin vorgesehene Hilfe des Deutschen Bundestages fortzusetzen. Erliegen Sie bitte nicht dem Irrtum – falls Sie sich in dieser Hinsicht überhaupt Gedanken machen –, daß ich meine entsprechenden Bemühungen angesichts der in dieser Angelegenheit von mir erlebten unhaltbaren Zustände in Deutschland und angesichts meines Lebensalters von 82 Jahren aufgeben könnte. Dafür habe ich in meinem beruflichen und außerberuflichen Leben allzu viel Ungerechtigkeiten erlebt und so gelernt, mit ihnen umzugehen, indem ich sie mit all meinen wenn auch schwachen Kräften bis zum Letzten bekämpfe. Mit „Michael Kohlhaas“ hat das nichts zu tun. Andernfalls könnte der Rechtsstaat mit einem solchen Einwand ad absurdum geführt werden. So erlaube ich mir, Ihnen in den Anlagen 1 und 2 je eine Fotokopie bzw. Abschrift des an mich gerichteten Schreibens des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013 – das eine Antwort auf mein Schreiben vom 23.7.2013 ist – und meines daraufhin an die Bundeskanzlerin zu Händen des Bundeskanzleramts gerichteten Antwort-Schreibens vom 5.11.2013 mit der Bitte um Kenntnisnahme zu übersenden, gleichgültig, ob Sie davon auch wirklich Kenntnis nehmen oder nicht. Entnehmen Sie diesem meinem letzteren Schreiben bitte, daß ich der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt eine Frist bis zum 5.12.2013 gesetzt habe, innerhalb derer diese mir mitteilen mögen, ob sie meine besagte Frage nach dem Grund für die Nichtveranstaltung von deutschen Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten doch noch zu beantworten gedenken; und daß ich für den Fall des Ablaufes dieser Frist ohne eine positive Zusage einer späteren Beantwortung eine Klage gegen die Bundeskanzlerin bei dem Verwaltungsgericht Berlin angekündigt habe. Was ist das für ein Staat, in dem die Bundeskanzlerin auf die in zwölf Schreiben an sie in Ausübung des Grundrechts des Art. 17 GG seit dem Frühjahr 2006 gerichtete Frage eines besorgten Bürgers nach den Gründen für die Verabsäumung eines offensichtlich erforderlichen Staatshandelns nahezu fünfeinhalb Jahre lang ganz einfach schweigt und keinerlei Reaktion erkennen läßt, sich dann zu einer die Beantwortung der Frage ablehnenden Reaktion erst am 18.8.2011 im entsprechenden Petitionsverfahren veranlaßt fühlt und die Beantwortung schließlich auch heute, siebeneinhalb Jahre nach der ersten ausdrücklichen Anfrage vom 26.4.2006, trotz des vom Petitionsausschuß so rechtsstaatswidrig durchgeführten Petitionsverfahrens und trotz der sich jetzt daran anschließenden weiteren entsprechenden Bemühungen des geplagten Bürgers offensichtlich immer noch ablehnt!? Und was ist das für ein Staat, in dem der Deutsche Bundestag als Vertretung des Deutschen Volkes dem sich in einer solchen Sache gemäß Art. 17, 45 c GG in einer Petition an ihn wendenden Bürger den diesem zustehenden Beistand unter bewußter Zugrundelegung eindeutig und unstreitig unwahrer Tatsachen verweigert!? Jedenfalls in dieser Angelegenheit hat dieser Staat nicht als ein Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gehandelt. Wenn er die Rechtsstaatlichkeit hier und auch in vielen anderen Fällen – auf die einzugehen ich es mir und Ihnen hier erspare – nicht gewahrt hat, so muß er es sich gefallen lassen, wenn der betroffene deutsche Staatsbürger sich resignierend nur noch in einem Unrechtsstaat fühlt, in dem sich gegenüber den Zuständen in den davor liegenden Zeiten der Herren Hitler, Ulbricht und Honecker letzten Endes wenig geändert hat!

Inzwischen hat das den Bürger Schmidt schon so lange bewegende und auch von vielen weiteren deutschen Bürgern bei Meinungsumfragen und von einzelnen deutschen Politikern gelegentlich befürwortend angesprochene Problem bundesweiter deutscher Volksabstimmungen im allgemeinen und in EU-Angelegenheiten im besonderen auch den bisher in dieser Angelegenheit ängstlich zurückhaltenden Bundestag und ein waghalsiges Regierungsmitglied ergriffen. So haben sich der noch amtierende CSU-Innenminister Friedrich und der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann jetzt am 13.11.2013 tatsächlich dazu hinreißen lassen, in den Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU und der SPD als Vorsitzende der Koalitionsarbeitsgruppe Innen und Recht den „Textvorschlag Direkte Demokratie“ vorzulegen. Darin wird u. a. vorgeschlagen, bei „europapolitischen Entscheidungen von besonderer Tragweite“ deutsche Volksabstimmungen zu veranstalten, und zwar insbesondere in Fällen der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten in die EU, in Fällen der Verlagerung neuer Kompetenzen von den EU-Einzelstaaten auf die EU und schließlich auch dann, wenn es um finanzielle Leistungen Deutschlands auf EU-Ebene geht. Wenn die CSU sich auch schon seit längerem in diesem Bereich befürwortend bewegt, angesichts des Widerstandes ihrer Schwesterpartei CDU jedoch bisher intensivere Vorstöße in dieser Angelegenheit unterlassen hat, so beeindruckt es doch in der Tat, daß sie sich jetzt mit ihrem Wahlkampf-Gegner SPD zusammentut und sich so auf eine besonders intensive Weise gegen die CDU als ihre Schwesterpartei wendet. Denn immer noch ist die CDU unter der Leitung ihrer volksfremdelnden, vielfach wenig beweglichen Vorsitzenden Dr. Merkel nicht bereit, entsprechende Volksabstimmungen zuzulassen. Vielmehr hat sie sich in ihrer von der Bundeskanzlerin beherrschten volksfremden Verkrampfung mit Nachdruck auch wieder gegen diesen neuen Vorschlag gewendet. Hingegen hat die CSU erkannt, wie sehr ein beachtlicher Teil des Deutschen Volkes das Vorpreschen der deutschen Bundesregierungen unter Übernahme immer neuer Verpflichtungen gegenüber der EU und unter der Übertragung immer weiterer nationaler Befugnisse auf die EU kritisch sieht, so daß der verhältnismäßige Erfolg der neu gegründeten euroskeptischen Partei „Alternative für Deutschland“ bei der letzten Bundestags-Wahl am 22.9.2013 auch in diesem Licht gesehen werden muss und von der CSU in ihrer Begründung auch ausdrücklich gesehen wird. Zudem sollten Frau Dr. Merkel, ihre CDU und wenigstens der neue Bundestag in seiner Mehrheit bedenken, daß mit der Unterdrückung direkter Meinungsäußerungen des Deutschen Volkes im Wege von Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten den immer weiter wachsenden antieuropäischen Bewegungen in Europa weitere Nahrung gegeben wird. [...]

Übrigens bedeutet jetzt auch die vorgesehene Abstimmung aller Mitglieder der SPD über die Regierungskoalitionsvereinbarungen zwischen der SPD und der CDU/CSU die Ausübung bundesweiter direkter Demokratie im Wege einer teilweisen Volksabstimmung. Auch hier also in diesem besonderen Gewaltverhältnis der Parteimitgliedschaft befindet sich die Demokratie bereits auf dem Marsch in die bundesweite Volksabstimmung. Allerdings muß bedacht werden, daß hier die Prinzipien der direkten Demokratie und der repräsentativen Demokratie miteinander konkurrieren, indem das erste in das letztere eingreift. Denn hier vermögen die SPD-Mitglieder die von den Bundestagswählern durch deren gewählte Repräsentanten erstrebte Zusammensetzung der Regierungskoalition durch eine Ablehnung im Wege der innerparteilichen SPD-Abstimmung zunichte zu machen. Die Erörterungen darüber, ob eine derartige Situation der deutschen Verfassung entspricht, sind im Gange. Abgesehen von der hier gegebenen besonderen Konstellation wird der Weg zur Entscheidung darüber, welche Angelegenheiten sich für eine bundesweite direkte Volksabstimmung eignen und welche Angelegenheiten nicht, in Zukunft gewiß von erheblichen Schwierigkeiten gezeichnet sein. Dabei muß dann jedenfalls dafür gesorgt werden, daß die direkte Mitwirkung des Volkes nicht zu einem staatlichen Tohuwabohu und so zu einer wesentlichen Beeinträchtigung staatlichen Funktionierens führt. [...]


[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 8.12.2013 hier!]

(36.) Mein Schreiben vom 5.11.2013 an die Bundeskanzlerin z. Hden. des Bundeskanzleramts, mit dem ich auf das Schreiben des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013 antworte

Wie ich mich mit den lächerlich unbedarften, neben der Sache liegenden und für mich eine intellektuelle Zumutung bedeutenden Ausführungen des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013, die eine Antwort auf mein Schreiben vom 23.7.2013 sind, im einzelnen entsprechend auseinandersetze. Und wie ich der Bundeskanzlerin zur Vermeidung einer Klage meinerseits eine Frist bis zum 5.12.2013 setze, binnen der sie mir eine alsbaldige spätere Beantwortung meiner ihr seit siebeneinhalb Jahren vergeblich gestellten folgenden Frage zusagen möge: Warum gibt es in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen in Deutschland?

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 5.11.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 5.11.2013
Einschreiben/Rückschein
An
die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
z. Hden. des Bundeskanzleramts
Az.: 012-K-601 021/13/0019
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin



Betr.:
Meine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gemäß Art. 17, 45 c GG vom 3.5.2011, Az.: Pet 3-17-04-2002-025289 und neuerdings Pet 3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine an Frau Dr. Merkel persönlich gerichteten Schreiben vom 26.3., 5.5., 23.5., 21.6. und 23.7.2013; die an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5. und 20.6.2013 (Referat 131, Robert Vietz), Az.: 13 IFG 02814-IN2013/NA21 und NA30; nunmehr insbesondere das Schreiben des Bundeskanzleramts vom 2.9.2013 (Armin Heppner), Az.: 012-K-601 021/13/0019


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Heppner!

Da ich von Natur aus und von der psychischen und geistigen Entwicklung her grundsätzlich ein aufgeschlossener und höflicher Mensch bin, der unter anderem auch um die Erhaltung der kulturellen Gepflogenheiten in unserem Lande bemüht ist, würde ich mich für Ihr Antwort-Schreiben vom 2.9.2013 auf mein an Frau Dr. Merkel gerichtetes Schreiben vom 23.7.2013 eigentlich gerne bedanken. Jedoch liegt dieses Ihr Schreiben derart neben der Sache und in seinem unbedarften Niveau derart außerhalb des Rahmens einer angemessenen Stellungnahme des höchsten deutschen Regierungsamtes, daß ich es ganz einfach nur noch als nahezu beleidigend zu empfinden vermag, soweit Sie mich nicht etwa nur „verscheißern“ wollen. Dem sprachlich anspruchsvollen und der Kultur immer noch zugewandten Leser dieser Zeilen, dem das letztere kritisierende Wort verständlicherweise zuwider sein sollte, biete ich zur Auswahl auch das Wort „veräppeln“ an. Die Ansicht, daß auf den groben Klotz des hier behandelten gesamten Vorgangs auch meinerseits ein grober Keil gehört, lasse ich mir jedoch nicht nehmen. Die Art und Weise Ihres Schreibens führt mir jedenfalls eindeutig vor Augen, wie sehr der immer schneller zunehmende Kulturverfall in Deutschland auch vor dem Wirken höchster deutscher Regierungsorgane nicht Halt macht. Eine Erörterung der Gründe hierfür, die sich mir natürlich aufdrängt, ist jedoch nicht die Aufgabe dieser meiner Stellungnahme. Eine Diskussion dieses Themas überlasse ich vorläufig den wenigen deutschen Köpfen, die sich in dieser Hinsicht noch Gedanken machen. Einen Vorwurf jedoch, sehr geehrter Herr Heppner vom Bundeskanzleramt – Ihre Amtsstellung haben Sie mir bedauerlicherweise nicht verraten –, kann ich Ihnen hier jedoch nicht ersparen: Die Gedankengänge und der Stil Ihres besagten Antwortschreibens vom 2.9.2013 erwecken jedenfalls bei mir den Eindruck, daß sie nicht an einen inzwischen weise gewordenen 82 Jahre alten Richter am Landgericht im Ruhestand gerichtet sind, der die Bundeskanzlerin siebeneinhalb Jahre lang in vielen Schreiben unter eingehenden Begründungen und Darlegungen vergeblich um Stellungnahme zur Frage fehlender deutscher Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten gebeten hat und dabei inzwischen eine Fülle untermauernder Feststellungen und Anregungen in einem umfassenden Komplex weitergehender innen- und außenpolitischer Probleme und Fragen unterbreitet hat. Ihre besagten Gedankengänge und Ihr besagter Stil machen jedenfalls auf mich vielmehr den Eindruck, als wenn sie an jemand gerichtet sind, der für einen „die mächtigste Frau dieser Welt“ mit wirren, querulatorischen Anliegen belästigenden und in seiner geistigen Verfassung auf der Stufe eines in Rechtsangelegenheiten ungebildeten, unwissenden und auch im übrigen auf der untersten Stufe stehenden Staatsbürgers – somit also gewissermaßen für einen Doofen – gehalten wird. Allerdings mögen die in Deutschland Herrschenden im Interesse der Leichtgängigkeit und der Durchsetzbarkeit ihrer „politisch korrekten“ cliquenherrschaftlichen Bestrebungen – siehe zum Beispiel den Fraktionszwang und die diktatorische Festlegung der Wahlkampfthemen ohne Rücksicht auf den Willen des Volkes – auf ein derartiges Niveau ihrer Staatsbürger Wert legen. Bei dieser Gelegenheit vermag ich mir und Ihnen übrigens zur Festlegung der Wahlkampfthemen angesichts der am 22.9.2013 stattgefundenen Bundestagswahlen die folgende Feststellung nicht zu ersparen: Zum Beispiel spricht die krampfhafte Ausgrenzung des dem Deutschen Volk auf den Nägeln brennenden Problems der weiteren Überfremdung Deutschlands durch Zuwanderung, wie zum Beispiel der Zuwanderung ganzer Zigeunerdörfer – Entschuldigung: Roma- und Sinti-Dörfer – und neuerdings syrischer Kontingentflüchtlinge, denen sogar der Nachzug ihrer Familien gestattet werden soll – wobei mit jeweils bis zu 50 Personen gerechnet werden muß –, aus den Wahlkampfthemen eine bezeichnende, beredte Sprache. Dabei wird der immer lauter werdende Protest des Volkes hiergegen weitgehend als „Hetze“ gewertet und so in die Nähe einer strafbaren Volksverhetzung – § 130 StGB – gerückt und der protestierende Staatsbürger durch seine Angst vor einer entsprechenden strafrechtlichen Verfolgung mundtot gemacht. Zurück zu dem Kreis jener Staatsbürger, in den ich mich durch Ihr unbedarftes Antwortschreiben vom 2.9.2013 gedrängt fühle: Die Erkenntnis, daß ich zu diesem Personenkreis nicht gehöre, hätte Ihnen die Kenntnis meiner siebeneinhalbjährigen Strampeleien um die Beantwortung meiner Frage, warum es in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine deutschen Volksabstimmungen gibt, und die in diesem Ihrem Amt erforderliche politische Klugheit eingeben müssen, soweit Sie letztere trotz allem möglicherweise doch noch aufzubieten vermögen. Falls Sie das noch nicht gemerkt haben sollten: Will Politik etwas erreichen, so sollte sie den Adressaten in einer seiner Persönlichkeit entsprechenden angemessenen Art und Weise ansprechen. Vermag oder will sie das nicht, so darf sie sich über Fehlschläge und harte Reaktionen schon in diesem Stadium des Regierens nicht wundern. Wundern Sie sich also bitte nicht darüber, daß mich Ihr Schreiben vom 2.9.2013 in seiner unbedarften Art und Weise empört und verletzt und mich fragen läßt, warum ich mich für diesen Staat viele Jahre lang beruflich in heißem Bemühen unter vielen inneren Kämpfen für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt habe. Mag die verständnisheischende Gefühlsträchtigkeit dieser Offenbarung meiner tiefen inneren Anrührung Sie hier möglicherweise auch einigermaßen belustigt und wenig überzeugt die Achseln zucken lassen, so sollten Sie doch klugerweise damit rechnen, daß Ihnen das Achselzucken recht bald vergehen und ein Bedauern dann peinlich und lächerlich sein könnte. [...]

Ich fühle mich außerordentlich geehrt und gebauchpinselt, daß die Frau Bundeskanzlerin mich jetzt für wert hält, mir den Eingang meines Schreibens vom 23.7.2013 bestätigen zu lassen, obwohl sie eine entsprechende Bestätigung meiner früheren an sie gerichteten zwölf Schreiben trotz meiner Bitten um Bestätigung offensichtlich nicht für nötig gehalten hat. Dabei betraf von diesen zwölf Schreiben nur das erste Schreiben vom 9.3.2006 im Zusammenhang mit der Kürzung meines Ruhegehalts durch das Versorgungsänderungsgesetz vom 20.12.2001 und mit entsprechenden Sparbemühungen des Bundes allgemein innen- und außenpolitische Themen, hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Geldvergeudung, einschließlich allerdings auch schon der Frage nach dem Grund für das Fehlen deutscher Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten, zumal dort schon damals in besonderem Maße deutsche Gelder zum Fenster hinausgeworfen wurden. In diesem Schreiben bat ich die Bundeskanzlerin ganz allgemein darum, hinsichtlich der vielen angesprochenen Probleme für eine dringend gebotene Abhilfe zu sorgen. Meine weiteren elf Schreiben dagegen hatten in der Hauptsache die letztere Frage zum Gegenstand, allein um deren Beantwortung ich die Bundeskanzlerin in diesen Schreiben ausdrücklich bat. Diese elf Schreiben trugen die folgenden Daten: 26.4., 1.9. und 1.12.2006; 12.2., 8.8. und 15.10.2007; 18.2., 31.5., 10.8. und 8.12.2008; 27.5.2009. Die darin enthaltene Frage nach den fehlenden Volksabstimmungen habe ich dabei in Ausübung des mir gemäß Art. 17 GG zustehenden Petitions-Grundrechts gestellt, wonach jedermann das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen – hier also an die Bundeskanzlerin – und an die Volksvertretung zu wenden. [...]

Abgesehen von diesen besonderen Fällen sieht das Grundgesetz in seiner und seiner Verfassungsväter Weisheit, von der sich deutsche Regierungen und deutsche Politiker immer weiter entfernen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksentscheide ausdrücklich, wenn auch in einer allgemeinen Umschreibung, aber auch schon in Art. 20 Abs. 2 GG vor, wenn es dort heißt:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (Unterstreichung durch den Verfasser) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Entgegen Ihrem Vortrag, den ich angesichts dieser klaren und eindeutigen Festlegung des Grundgesetzes in seinem Wortlaut und in seinem Sinn nur noch als ein bloßes Nachplappern der haltlosen Ansicht einseitig orientierter Lobbyisten zu deuten vermag, ist für die auf dem Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung fußende Einführung von Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten deshalb also nicht eine Grundgesetzänderung gemäß Art. 79 Abs. 1 und 2 GG erforderlich, für die dann in der Tat die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit jeweils der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates nötig wäre. Vielmehr kann die Einführung von Volksabstimmungen in derartigen Bundesangelegenheiten auf der dazu autorisierenden Grundlage des Art. 20 Abs. 2 GG durch ein einfaches Bundesgesetz erfolgen. Damit also fehlt der von Ihnen und von den Deutschland immer mehr seiner Souveränität entkleidenden EU-Fanatikern ins Feld geführten faulen Ausrede einer erforderlichen Grundgesetzänderung ganz offensichtlich jegliche Legitimation. Wenn Sie meinen, daß sich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung so gut wie alle westlichen Demokratien ausdrücklich zur sogenannten mittelbaren, repräsentativen Demokratie bekenne, so berücksichtigen Sie dabei also nicht, daß das Grundgesetz in seiner weisen Voraussicht in Art. 20 Abs. 2 GG auch die unmittelbare Demokratie als ein besonders demokratisches Element vorsieht. Und Sie beachten auch nicht, daß die unmittelbare Demokratie in der in einem besonderen Maße demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz eine besondere Rolle spielt, wenn dort laufend in vielen Angelegenheiten Volksabstimmungen stattfinden, wie zum Beispiel kürzlich erst in der Frage der – abgelehnten – Abschaffung der Wehrpflicht. Mit dem in Art. 20 Abs. 2 GG enthaltenen unmittelbaren und nicht-repräsentativen Element der Volksabstimmungen hat der Gesetzgeber des Grundgesetzes den bei der mittelbaren Demokratie bestehenden Bedenken Rechnung getragen, daß die vom Volke gewählten und eingesetzten Vertreter sich nicht unbedingt an den Willen des Volkes halten und halten müssen. Ihr Hinweis auf Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, daß die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, spricht entgegen Ihrer offensichtlichen Ansicht nicht für, sondern eher gegen eine mittelbare Demokratiegestaltung, weil den Abgeordneten hierdurch noch mehr die Möglichkeit eingeräumt wird, sich nicht an den Volkswillen, sondern mehr oder sogar ausschließlich an den eigenen Willen und an ihr eigenes Gewissen zu halten. Eben diese den gewählten Abgeordneten erteilte Ermächtigung läßt viele Staatsbürger jedenfalls in Deutschland daran zweifeln, ob es für sie einen Sinn hat, wichtige Fragen gewählten Abgeordneten anzuvertrauen, da diese vielfach ihren eigenen Weg und nicht den Weg des Volkes gehen und so den Wählerwillen verfälschen. Diese Überlegungen sind ein wesentlicher Grund dafür, daß es jedenfalls in Deutschland bei Wahlen so viele Nichtwähler gibt. [...]

Bei allem gilt es, sich immer wieder nachdrücklich vor Augen zu halten, daß die immer weiter gehende Entziehung und Übertragung von Souveränitäts-Bestandteilen auf die Europäische Union für den betroffenen deutschen Staatsbürger letzten Endes die Entziehung der ihm verfassungsrechtlich zugesicherten Souveränität und damit einen unzulässigen Verstoß gegen den Sinn und Zweck des Art. 20 Abs. 2 GG jedenfalls dann bedeutet, wenn er dem nicht selbst unmittelbar zustimmt.

In diesem Zusammenhang kann ich es mir nicht versagen, auf die neuerdings veröffentlichten Gedankengänge des Historikers Dominik Geppert über die Gestaltung der EU aufmerksam zu machen, denen Sie, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, doch auch angesichts der Wahlen zum Europäischen Parlament vom 22. bis zum 25.5.2014 wenigstens einige Aufmerksamkeit widmen sollten. [...]

Abschließend heißt es in Ihrem Schreiben vom 2.9.2013 dann, sehr geehrter Herr Heppner, folgendermaßen:

„Sie können sich jedoch jederzeit über die Haltung der von der Bundeskanzlerin geführten Bundesregierung zu allen aktuellen politischen Themen auf den Internet-Seiten der einzelnen Bundesministerien oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung informieren. Ich empfehle Ihnen als Startseite: http://www.bundeskanzlerin.de
oder: http://www.bundesregierung.de“.


Auch dieses Witzchen hätten Sie sich sparen können. Schon wieder agieren und agitieren Sie auf einem Nebenschauplatz. Ich wünsche hier nicht irgendwelche Informationen über die Politik der Bundesregierung, sondern gemäß meinem Grundrecht aus Art. 17 GG eine Antwort auf meine Frau Dr. Merkel seit siebeneinhalb Jahren immer wieder vergeblich gestellte Frage, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen gibt. Darüber aber ist auf den von Ihnen empfohlenen Internet-Seiten der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung und der einzelnen Bundesministerien nichts zu finden. Sie, sehr geehrter Herr Heppner, kommen mir hier vor wie ein in Berlin vor der geschäftlichen Pleite stehender Verkäufer, der einem Kunden, der sich für seine bevorstehende Hochzeit in Berlin einen Smoking kaufen will, mangels Lieferbarkeit ersatzweise eine Restposten-Seppelhose anbietet.

Nach allem sehe ich mich gehalten, Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, und Ihrem Bundeskanzleramt – wie zuletzt wieder auf Seite 8 meines an Sie gerichteten Schreibens vom 23.7.2013 – gemäß Art. 17 GG die mich immer noch und immer mehr bewegende besagte Frage zu stellen, warum es in Deutschland in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten keine Volksabstimmungen gibt, und Sie zu ersuchen, bei der Beantwortung Art. 20 Abs. 2 GG mit seinem von mir oben dargelegten Inhalt zu berücksichtigen. Bitte, teilen Sie mir bis zum 5. Dezember 2013 mit, ob Sie die Absicht haben, mir diese Frage doch noch zu beantworten, wobei eine entsprechende Antwort dann angesichts ihrer Schwierigkeit noch eine weitere angemessene Zeit in Anspruch nehmen mag. Sollten Sie mir bis zum 5. Dezember 2013 nicht Ihre Absicht einer Beantwortung mitgeteilt haben, so werde ich eine Ihnen bereits gleichfalls auf Seite 8 meines Schreibens vom 23.7.2013 angekündigte Klage auf Ihre Beantwortung meiner Frage bei dem Verwaltungsgericht Berlin vorbereiten. Die von mir gemäß Art. 17 GG angestrebte entsprechende Regelung durch den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, durch die eine derartige Klage vernünftigerweise vermieden worden wäre, ist bedauerlicherweise nicht möglich, weil der Deutsche Bundestag das Petitionsverfahren Pet 3-17-04-2002-025289a durch Beschluß vom 3.9.2013 auf die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses hin – BT-Drucksache 17/14683 – ohne irgendeine weitere Maßnahme abgeschlossen hat. [...]


[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 5.11.2013 hier!]

(35.) Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 3.9.2013, durch den mein Petitionsbegehren auf mein 35-seitiges Protestschreiben (Gegenvorstellung) vom 26.3.2013 hin zum zweiten Mal abgelehnt worden ist, sowie die diesem Beschluß zugrundeliegende Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses

Wie der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuß diesen neuen – zweiten – ablehnenden Beschluß vom 3.9.2013 und die zugrundeliegende zweite ablehnende Beschlußempfehlung ohne jede Begründung starrsinnig und unbelehrbar erneut auch wieder auf dieselben falschen Tatsachen gründen, wie den ersten Beschluß und die erste Beschlußempfehlung, obwohl sogar das Bundeskanzleramt selbst diese in seiner Sphäre liegenden Tatsachen zuvor auf meine Anfrage selbst ausdrücklich als falsch bezeichnet hat.

[Lesen Sie die Großansicht dieses Beschlusses vom 3.9.2013 und dieser Beschlußempfehlung hier.]






[Lesen Sie die Großansicht dieses Beschlusses vom 3.9.2013 und dieser Beschlußempfehlung hier.]

(34.) Die Antwort des Bundeskanzleramts vom 02.09.2013 auf mein Schreiben vom 23.07.2013 an die Bundeskanzlerin

Wie diese nahezu beleidigend unbedarfte Antwort des Bundeskanzleramts völlig neben der Sache liegt. Wenn die Deutschland Regierenden nicht einmal mein klares und einfaches, siebeneinhalb Jahre lang vorgetragenes Begehren begreifen, was begreifen sie dann überhaupt noch – armes Deutschland! Aber die Bundestagswahlen stehen vor der Tür und nach den Wahlen ist vor den Wahlen – z.Zt. des souveränen deutschen Staatsbürgers nahezu einziger Trost; armer Staatsbürger!

[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 2.9.2013 hier!]





[Lesen Sie die Großansicht dieser Antwort vom 2.9.2013 hier!]


Über die weitere Entwicklung des Vorgangs werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Berlin, am 9. September 2013
Hans-Joachim Schmidt

(33.) Mein Schreiben vom 25.07.2013 an den Petitionsausschuss, mit dem ich diesem die Antwort des Bundeskanzleramts vom 20.06.2013 übersende

Wie ich dem Petitionsausschuss empört vorwerfe, dass nicht er – wie es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erforderlich gewesen wäre –, sondern die Bundeskanzlerseite selbst mir jetzt auf mein entsprechendes Ersuchen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ihre Stellungnahmen aus dem Petitionsverfahren zur Kenntnisnahme übersandt hat. Und wie ich mich erneut mit einigen der darin enthaltenen seltsamen Ausflüchte auseinandersetze, die die Bundeskanzlerseite im Petitionsverfahren als Begründung für ihr völliges Schweigen auf meine an die Bundeskanzlerin gerichteten 12 Schreiben ins Feld geführt hat.

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]


Hans-Joachim Schmidt
Richter am Landgericht i.R.
Berlin, am 25.7.2013
Einschreiben/Rückschein
An
den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Az.: Pet3-17-04-2002-025289 a
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Betr.:
Meine Petition vom 3.5.2011, Az.: Pet3-17-04-2002-025289 und Pet3-17-04-2002-025289 a

Bezug:
Meine Schreiben vom 26.3., 22.5. und 12.7.2013 und Ihre Schreiben vom 7.5.2013 und 4.6.2013

3 Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den Anlagen 1, 2 und 3 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und um Berücksichtigung die folgenden Unterlagen:

1. Abschrift der Leseabschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten hand-schriftlichen Schreibens vom 5.5.2013.
2. Fotokopie des Antwort-Schreibens des Bundeskanzleramts vom 20.6.2013 mit den dort beigefügten beiden Anlagen, nämlich den an den Petitionsausschuß gerichteten beiden Schreiben des Bundeskanzleramts vom 18.8.2011.
3. Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 23.7.2013.

Das Bundeskanzleramt hat mir also auf mein Ersuchen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von sich aus Fotokopien seiner beiden Stellungnahmen vom 18.8.2011 im Petitionsverfahren zur Verfügung gestellt. Somit sind Sie – der Petitionsausschuß – also mit Ihrer rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechenden Taktik, mir die Kenntnisnahme dieser Stellungnahmen zu verweigern, gescheitert.

Abgesehen von dem an mich gerichteten Schreiben des Bundeskanzleramts vom 13.5.2013 ergibt sich bereits aus den beiden Stellungnahmen des Bundeskanzleramts im Petitionsverfahren vom 18.8.2011 klar und eindeutig, dass sich Frau Dr. Merkel und das Bundeskanzleramt auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten zwölf Schreiben in keiner Weise geäußert und nicht einmal eine Empfangsbestätigung abgegeben haben. Das entspricht durchaus auch meinen ausführlichen Darstellungen. Umso erstaunlicher und bedauernswerter ist es, daß der Petitionsausschuß trotz allem das Gegenteil angenommen hat. Wie er dazu gekommen ist, wird er noch zu erklären haben. Auf jeden Fall entspricht diese Art der Petitions-Bearbeitung – zurückhaltend ausgedrückt – nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sollte der Petitionsausschuß etwa irrtümlicherweise angenommen haben, dass die behördlichen Antworten auf meine früher an andere Politiker gerichteten Schreiben – die nicht den Gegenstand dieses Petitionsverfahrens bilden – Antworten auf meine an Frau Dr. Merkel gerichteten jetzigen zwölf Schreiben seien, so ließe eine derartige offensichtlich falsche Annahme eine haarsträubend nachlässige Art und Weise der Bearbeitung oder vielleicht sogar noch Schlimmeres vermuten; siehe hierzu auch mein an Sie – den Petitionsausschuß – gerichtetes Schreiben vom 12.7.2013. Bekräftigt wird dieser vernichtende Eindruck von der Arbeitsweise dieses Organs – dessen Aufgabe es ist, insbesondere die Interessen des Volkes zu vertreten – auch dadurch, daß der Petitionsausschuß in seiner Beschlußempfehlung wesentliche Teile des Vortrags des Bundeskanzleramts in dessen beiden Schreiben vom 18.8.2011 ganz einfach wortwörtlich abgeschrieben hat und sich demgegenüber mit meinem nun wirklich ausführlichen, in viele Einzelheiten gehenden und nicht gerade dämlichen Vorbringen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.

Meine vom Bundeskanzleramt in dem führenden Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf den Seiten 2 und 3 gerügten beiden ungehaltenen Äußerungen in meinen beiden 9. und 10. Schreiben vom 31.5. und 10.8.2008 an Frau Dr. Merkel – 7. und 8. Erinnerung – hatte ich mir erlaubt, als mir wegen der völligen Funkstille der Bundeskanzlerin seit meinem ersten an sie gerichteten Schreiben vom 9.3.2006 endlich der Kragen geplatzt war und ich Frau Dr. Merkel so aus ihrer Reserve zu locken hoffte. Ähnliches gilt für die mir vom Bundeskanzleramt vorgeworfenen „persönlichen Angriffe gegen die Person der Bundeskanzlerin“ und für die Zuhilfenahme meines Internet-Blogs „h-j-schmidt-redet-tacheles.blogspot.com“. Diesen Blog habe ich erst am 27.6.2009 begonnen, nachdem die Bundeskanzlerin auch auf mein 12. und letztes Schreiben vom 27.5.2009 (10. Erinnerung) in keiner Weise reagiert hatte. Eben aus letzterem Grund trägt dieser Blog auch den bemerkenswerten, bezeichnenden und auf dieses völlige Schweigen der Bundeskanzlerin besonders hinweisenden Untertitel: „Mein merkwürdig einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel“. Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass ich an Frau Dr. Merkel noch weitaus mehr geschrieben habe und dass ich dabei weitaus überwiegend im Stil achtungsvoller und zurückhaltender Höflichkeit viele, viele erörterungsbedürftige und von der Politik vernachlässigte oder gar falsch behandelte Themen in einer Art und Weise angesprochen habe, die sich einem noch nicht dem gegenwärtigen Kulturverfall erlegenen deutschen Juristen durchaus ziemt.

Auch für meine vom Bundeskanzleramt in seinem Anschreiben an den Petitionsausschuß vom 18.8.2011 auf Seite 1 erwähnte frühere Strafanzeige vom 31.3.1999 gegen den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, den damaligen Bundesaußenminister Joseph Fischer und den damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping wegen der strafbaren und auch vom Grundgesetz verbotenen Vorbereitung und Durchführung des Angriffskrieges auf Jugoslawien seit dem 24.3.1999 ohne ein UN-Mandat - § 80 StGB, Art. 26 Abs. 1 GG – bestand durchaus ein – nicht querulatorischer – begründeter Anlaß; zumal ich mich mein Leben lang beruflich und außerberuflich für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt habe und den 2. Weltkrieg noch selbst miterlebt habe, vor dessen rauchenden Trümmern die überwiegende Mehrheit der Deutschen den festen Willen gefasst hatte: „Wir nehmen nie wieder eine Waffe in die Hand!“ Demgegenüber bombardierten plötzlich seit dem 24.3.1999, 20 Uhr, auch deutsche ECA-Tornado-Flugzeuge Jugoslawien und dabei unter anderem auch Belgrad. In dieser erneuten Situation blanken Wahnwitzes zu schweigen, hätte für mich als ehemaligem Richter das bedeutet, was den Herren Hitler, Ulbricht und Honecker mit zu ihrer Macht und zur weiteren Erhaltung ihrer Macht verholfen hat: Passivität, Mitmachen und letzten Endes auf diese Weise Mittäterschaft. Und noch einmal fühle ich mich in diesem Zusammenhang gehalten zu betonen: Nicht umsonst hatte ich beim Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 in Berlin in der Straße Unter den Linden sowjetische Panzer angehalten und die Konfrontation mit einer den Panzern folgenden Schützenkette sowjetischer Soldaten mit aufgepflanztem Bajonett unter Inkaufnahme entsprechender wütender Gewehrkolben-Stöße durchgestanden. Und nicht umsonst bin ich Ende Juni 1961 von meinem Wohnsitz in Ost-Berlin unter Trennung von meiner Familie nach West-Berlin geflüchtet. [...]

[Lesen Sie den vollständigen Wortlaut meines Schreibens vom 25.7.2013 hier!]